DEUTSCHER BUNDESTAG 11011 Berlin, 27. November 2006
Ausschuss für Menschenrechte
Platz der Republik 1
und humanitäre Hilfe
Tel: (030) 227-33550
- Sekretariat
- Fax:
(030) 227-36051
rnenschenrechtsausschuss@bundestag.de
Frau
Sieglinde W. Alexander
P. 0. Box 30 58
Moriarty
NM 87035 USA
Sehr geehrte Frau Alexander,
für lhre Mail vom 25. September 2006 möchte ich mich
bei lhnen bedanken. Sie verweisen darin auf
Misshandlungen, die Kinder in religiösen und staatlichen Heimen von 1949— 1975
in Deutschland erlitten hätten und dass trotz zahlreicher Publikationen die
Leiden dieser Menschen ignoriert würden.
Misshandlungen von Kindern in Deutschland und weltweit können und dürfen nicht ungestraft hingenommen werden. Deutschland ist
ein demokratischer Rechtsstaat, in dem Betroffene die Möglichkeit haben, auch
bereits sehr lange zuruckliegende Misshandlungen juristisch zu verfolgen. Eine
für die Betroffenen zufrieden stellende Rechtsprechung gelingt jedoch nicht
immer und nicht alle für die Misshandlungen Verantwortlichen werden verurteilt.
Gerade deshalb ist es so wichtig, dass Menschen wie Sie weiter aktiv bleiben
und sich engagieren, um einem Vergessen dieser Misshandlungen und der Leiden
der Opfer entgegenzuwirken.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist in seinen
Handlungsmöglichkeiten jedoch eingeschränkt. Wir können
Menschenrechtsverletzungen im In und Ausland im Ausschuss thematisieren und in
unseren Gesprächen mit parlamentarischen Kollegen, Regierungsmitgliedern,
Juristen und Vertretern von nationalen und internationalen
Menschenrechtsorganisationen ansprechen. Da der Ausschuss im parlamentarischen
Raum wirkt, kann er nicht auf Einzelfälle eingehen. Hierfür ist der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Gemäß Art. 17 des
Grundgesetzes hat jedermann das Recht sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und
an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Recht steht ihm ausdrücklich neben
juristischen Mitteln zur Verfügung. Der Petitionsausschuss hat die Möglichkeit
Unterlagen einzusehen, Stellungnahmen einzuholen und diese erneut zu bewerten. Diese
Möglichkeiten stehen dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
nicht zur Verfügung.
Da ich Ihre Auffassung teile, dass im eigenen Land die Menschenrechte
gewahrt werden müssen, um die Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern glaub würdig kritisieren zu können, setze ich mich—ebenso
wie meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschusses — für eine Wahrung der
Menschenrechte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ein. Auch ich
sehe, dass es für Menschen, die in ihrer Menschlichkeit und Würde verletzt
wurden, sehr schwer ist, nicht an dem eigenen Schicksal zu verzweifeln und
selber aktiv für Menschenrechte und Demokratie einzutreten. Zahireiche
Beispiele machen jedoch immer wieder deutlich, dass sich sehr wohl gerade diese
Betroffenen selbst entschieden für die Umsetzung von Demokratie in Deutschland
stark machen.
Für ihre weitere Arbeit wünsche ich ihnen Ausdauer und Kraft.
Mit freundlichen Grüssen
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Andrea Kerstges