Leserbrief
Endlich wird das Schicksal der Heimkinder in der
Nachkriegszeit zum Thema. Kirchliche und staatliche Einrichtungen
haben in einer unheiligen Allianz die Schwarze Pädagogik
der Nazis fortgeführt. Immer noch stehen die Heimkinder in
der Opferhierarchie ganz unten.
Das Buch von Herrn Wensierski ist hoffentlich geeignet, das Schicksal
der Heimkinder ins Bewußtsein der Öffentlichkeit zu
rücken und dadurch die Verantwortlichen zu bewegen. Von Wiedergutmachung
kann zwar keine Rede sein, denn der Verlust von Kindheit und Jugend
ist nicht wieder gut zu machen. Aber drei Dinge sollten möglich
sein:
1. Anerkennung der Verantwortung und Bitte um Vergebung
Verantwortlich sind hier neben einigen noch lebenden Personen
vor allem Institutionen und ihre Rechtsnachfolger:
An erster Stelle sind die Kirchen und die mit ihnen verbundenen
Einrichtungen zu nennen, und dann die staatlichen Auftraggeber.
Not tut ein neues „Stuttgarter Schuldbekenntnis“,
in dem beide Kirchen die inhaltliche Verantwortung für ihre
Einrichtungen in Diakonie und Caritas bzw. ihrer Orden übernehmen
und die damals Mißhandelten und Ausgebeuteten im Vergebung
bitten.
2. Inhaltliche Aufarbeitung
Theologie und Kirchen schulden der Öffentlichkeit Rechenschaft,
wie es angesichts der menschen- und speziell kinderfreundlichen
Botschaft Jesu zu dieser Orgie von Verletzungen der Menschenrechte
kommen konnte.
Auch die staatlichen Instanzen sind aufgerufen, sich an dieser
Rückbesinnung zu beteiligen: Wie konnten aufsichtführende
Ämter dermaßen versagen? Und: Wie steht es heute mit
der Aufsicht? Jugendämter haben keine Fachaufsicht und es
gibt immer wieder Einzelfälle, in denen Landräte und
Jugendamtsleiter versuchen, amtliches Versagen zu bemänteln
und inkompetente Mitarbeiter zu decken.
3. Finanzielle Linderung der Folgen
„Arbeitstherapie“ gehörte damals zu den Standardmaßnahmen.
So darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon
ausgegangen werden, daß Kinder und Jugendliche zumindest
ab dem 14. Lebensjahr in den Kinderheimen zur Arbeit eingesetzt
wurden. Es ist also ausreichend, wenn durch Akten oder Zeugen
belegt wird, daß jemand im jugendlichen Alter im Heim gewesen
ist und wie lange. Diese Zeit ist bei der Rentenzumessung zu berücksichtigen.
Eine solche Denkfigur entspricht fiskalischen Pauschalannahmen
zur „Lebenswirklichkeit“, gegen die in der Regel kein
Widerspruch einzelner Steuerpflichtiger zugelassen wird. Hier
muß man den Staat in die Pflicht nehmen.
Da auf die Rentenkassen damit wieder einmal „politische“
Kosten zukommen, wäre eine finanzielle Beteiligung der Einrichtungen
angemessen, die von der Arbeitskraft der Kinder profitiert haben.
Eine kirchliche Bitte um Vergebung würde um so glaubhafter,
wenn die Kirchen zusammen mit den staatlichen Instanzen einen
Opferfonds finanzierten, aus dem dann die erforderlichen Psychotherapien
bezahlt werden können, die den traumatisierten Heimkindern
helfen, mit ihrer Vergangenheit fertig zu werden.
Dierk Schäfer
Diplom-Psychologe & Diplom-Theologe
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