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Kommentar von Sieglinde W. Alexander zu:

„Was ist mit den Mißhandlungen an deutschen Schulen?“ Publiziert am 01. März 2006 bei „Kreuznet“ Katholische Nachrichten. http://www.kreuz.net/article.2795.html

In dem Artikel, liegt der Beweis, wie tief die Schwarze Pädagogik verankert ist.

Mit dem Satz „Doch jetzt hat man in Saarbrücken einen Sündenbock gefunden“ verteidigt die aus den 50er Jahre stammende Frau die Misshandler.
In einem weiteren Satz: „Dennoch steht die Schule heute wegen dreier läppischer Ohrfeigen im Kreuzfeuer und ist in Gefahr, geschlossen zu werden.“ plädiert sie für eine Schule, statt für das Recht des Kindes.

Ein weiterer Beweis, dass sie das Wort Misshandlung nicht versteht, ergibt sich aus dem Satz: „Doch aus der Generation der 50er Jahre sind weit weniger Verbrecher und Problemfälle hervorgegangen als aus der gehätschelten 68er Generation und jenen Generationen, die Opfer der verschiedenen Schulreformen wurden.“

Diese Aussagen sind sehr allarmierend wenn man bedenkt, dass die Schreiberin die Sekretärin einer Schule ist.

Die Implikation, dass körperliche Strafen, Erniedrigung und Menschenkontrolle Kriminalität verhindern kann, zeigt nicht nur deutlich ihre Einstellung, dass Kinder dominiert werden müssen, sondern auch ihr eigenes frühkindlich eingeprägtes Muster.
Die Schreiberin demonstriert in ihrem Schreiben ganz klar, wie sich Gewalt fortsetzt, indem sie die in der Kindheit erlernte blinde Ergebenheit für die Autoritäten verteidigt. Leider hat sie in all den Jahren noch nicht verstanden, dass jede Art von Gewalt und Erniedrigung, sich wieder als Gewalt und Erniedrigung fortsetzt. Sie selbst ist der beste Beweis.

Was die Sekretärin in all den Jahren nach ihrer Kindheit nicht gelernt hat ist, dass es gewaltlose, respektvollere Wege gibt, wie man Kinder auf ihr späteres leben vorbereitet.

Die Tragik die sich in ihrem Artikel enthüllt ist das fehlende Bewusstsein, dass viel zu viele der Misshandelten aus den 50er Jahren noch heute unter ihrem erlebten Trauma von körperlicher, sexueller und psychologischer Gewalt leiden.

Die verteidigende Aussage der Sekretärin kann nur zu einer Schlussfolgerung führen:
Die Menschenrechte gelten ihrer Meinung nach nur für Erwachsene. Kinder haben keine gesetzlichen Rechte.

Es stellt sich de Frage: Würde sie von dem Gesetz gebrauch machen, wenn sie als Erwachsene drei „läppische Ohrfeigen“ von einem Lehrer bekommt?
Wenn nein, unterstützt sie durch ihr Schweigen die Gewalt und blinde Ergebenheit zur Autorität, und verlangt dass andere es auch tun.
Wenn ja, muss die Schreiberin gefragt werden warum sie einem Kind dieses im Grundgesetz verankerte Recht nicht zugesteht?

Für Kommentare bitte benutzen sie dieses Link: admin@emak.org

 
  Geschichten
aus der
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Erwachsene erzählen
heute, was damals
niemand hören wollte.

  .....über die Erfahrungen
einer misshandelten Kindheit zu sprechen ist oftmals der erste Schritt
auf einem langen Weg
die unsichtbaren Wunden
zu heilen.
   
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