Kommentar
von Sieglinde W. Alexander zu:
„Was ist mit
den Mißhandlungen an deutschen Schulen?“
Publiziert am 01. März 2006 bei „Kreuznet“
Katholische Nachrichten. http://www.kreuz.net/article.2795.html
In dem Artikel, liegt der Beweis, wie tief die Schwarze
Pädagogik verankert ist.
Mit dem Satz „Doch jetzt hat man in Saarbrücken einen
Sündenbock gefunden“ verteidigt die aus den 50er Jahre
stammende Frau die Misshandler.
In einem weiteren Satz: „Dennoch steht die Schule heute
wegen dreier läppischer Ohrfeigen im Kreuzfeuer und ist in
Gefahr, geschlossen zu werden.“ plädiert sie für
eine Schule, statt für das Recht des Kindes.
Ein weiterer Beweis, dass sie das Wort Misshandlung nicht versteht,
ergibt sich aus dem Satz: „Doch aus der Generation der 50er
Jahre sind weit weniger Verbrecher und Problemfälle hervorgegangen
als aus der gehätschelten 68er Generation und jenen Generationen,
die Opfer der verschiedenen Schulreformen wurden.“
Diese Aussagen sind sehr allarmierend wenn man bedenkt, dass
die Schreiberin die Sekretärin einer Schule ist.
Die Implikation, dass körperliche Strafen, Erniedrigung
und Menschenkontrolle Kriminalität verhindern kann, zeigt
nicht nur deutlich ihre Einstellung, dass Kinder dominiert werden
müssen, sondern auch ihr eigenes frühkindlich eingeprägtes
Muster.
Die Schreiberin demonstriert in ihrem Schreiben ganz klar, wie
sich Gewalt fortsetzt, indem sie die in der Kindheit erlernte
blinde Ergebenheit für die Autoritäten verteidigt. Leider
hat sie in all den Jahren noch nicht verstanden, dass jede Art
von Gewalt und Erniedrigung, sich wieder als Gewalt und Erniedrigung
fortsetzt. Sie selbst ist der beste Beweis.
Was die Sekretärin in all den Jahren nach ihrer Kindheit
nicht gelernt hat ist, dass es gewaltlose, respektvollere Wege
gibt, wie man Kinder auf ihr späteres leben vorbereitet.
Die Tragik die sich in ihrem Artikel enthüllt ist das fehlende
Bewusstsein, dass viel zu viele der Misshandelten aus den 50er
Jahren noch heute unter ihrem erlebten Trauma von körperlicher,
sexueller und psychologischer Gewalt leiden.
Die verteidigende Aussage der Sekretärin kann nur zu einer
Schlussfolgerung führen:
Die Menschenrechte gelten ihrer Meinung nach nur für Erwachsene.
Kinder haben keine gesetzlichen Rechte.
Es stellt sich de Frage: Würde sie von dem Gesetz gebrauch
machen, wenn sie als Erwachsene drei „läppische Ohrfeigen“
von einem Lehrer bekommt?
Wenn nein, unterstützt sie durch ihr Schweigen die Gewalt
und blinde Ergebenheit zur Autorität, und verlangt dass andere
es auch tun.
Wenn ja, muss die Schreiberin gefragt werden warum sie einem Kind
dieses im Grundgesetz verankerte Recht nicht zugesteht?
Für Kommentare bitte benutzen sie dieses
Link: admin@emak.org
|