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Brief an Sieglinde

Liebe Sieglinde !

Danke für Deine Mail.
Allen Opfern wurde bereits so sehr weh getan, dass ihre Schmerzen für alle Menschen denen das Schicksal Ihrer Mitmenschen nicht egal ist, selbst sehr schmerzt muß.

Logisch ist, dass ich als Opfermutter und Opferhelferin bei sehr vielen anderen Opfern, bei jedem Fall der an mich herangetragen wird, die Angst, die seelischen Schmerzen, die dann oft zu körperlichen Lebenslangen Schäden führen, mitfühle.

Einem Kind, oder einem Jugendlichen ist es vorerst egal, wer der Triebtäter ist, es ist die Tat an sich die das Opfer zu einer menschlichen Ruine macht.
Wenn jemandem ein Raubverbrechen passiert, so darf er mit Sicherheit mit einem hohen Mitgefühl, seiner Mitmenschen rechnen.

Ein Sexualopfer steht da meist völlig alleine da und wird wegen dem Desinteresse seiner Mitmenschen und nicht auch zuletzt von seinem Täter selber, zum Schweigen verdammt.

Dieses Opferschweigen, das tragen des Schweigemaulkorbes ist genau das, was ein Sexualopfer körperlich und seelisch kaputt macht.
Überwindet sich das Opfer und möchte mit jemanden über das so schrecklich erlittene Verbrechen reden, kann es das Pech haben an jemanden zu geraden, der dieses so schwere Verbrechen bagatalisiert und so dem Opfer wieder den Schweigemaulkorb umhängt.
Viele der Sexualopfer ersticken unter ihren Schweigemaulkörben.
Sie weinen ihr unsagbar hohes Leid still in sich hinein.
Nichtgeweinte Tränen die was so trocken in der Kehle hängen und nicht geweint werden dürfen, schmerzen enormst.

Wobei nie vergessen werden darf, das jedes Sexualopfer das schweigt, nur seinen Triebtäter schützt, der dann für andere als unerkannter Schwerverbrecher sich sein nächstes Opfer, wieder ein wehrloses Kind krallen kann, was der ganz sicher auch macht.

Wenn der Täter dann aus dem Kreis der kath.Kirche ist und so sicher sein kann, dass er vor jeder Strafverfolgung, defakto vor seinem erwachsen gewordenem Opfer geschützt wird, so hat dieser kath.Geweihte, oder kath.Geschützte Triebverbrecher die Freikarte, für sein kommendes Verbrechen.

Jedem erwachsenem Menschen schreibt das Gesetz in allen Staaten der Welt vor, wenn sie ein Verbrechen beobachten, oder davon Kenntnis haben, dass sie anzeigepflichtig sind.
Eine diesbezügliche Verfehlung, nennt das Gesetz unterlassene Anzeigepflicht.
Wenn dann den Opfern nicht geholfen wird, obwohl das leicht möglich wär, so nennt der Gesetzgeber das, unterlassne Hilfeleistung.
Wenn der Chef eines Verbrechens um dessen Straftaten weiß und nur eine Versetzung für richtig hält, so ist das Beihilfe zur Straftat.

Genau das wären die Anklagepunkte gegenüber der beiden Amtskirchen und da im besonderen der kath.Kirche.
Es müßte von allen Opfer und Opferhelfern eine Staatsübergreifende Haftungsklage eingebracht werden, um die für die Straftat Mitverantwortlichen in ihre Verantwortung zu nehmen, was beide Amtskirchen nie freiwillig getan haben und auch nie tun werden, was das Gesetz jedem Bürger zwingend vorschreibt und unter strafrechtliche Anklage stellt, wenn diesem sinnvollen Gesetzt nicht Genüge getan wird.

Wenn jemand einen unverschuldeten Verkehrsunfall hat, so verstehen es seine Mitmenschen, wenn dieses Opfer Schadensersatz fordert.
Logisch, dieses Opfer ist im Recht, für erlittenen Schaden, egal ob Materiell, oder körperlich, Schadensersatz zu fordern und wenn das Verkehrsopfer die Folgen des Unfalles nicht vergessen kann und darunter leidet, so steht ihm für diesen psychischen Schmerz ebenfalls Schadensersatz zu.

Ein Sexualopfer dass unter dem erlittenen Verbrechen zu einer menschlichen Ruine wird und die Folgen des Verbrechens zumindest psyisch nie los wird, wird von vielen Menschen nicht verstanden, warum auch dieses Opfer Schadensersatzrecht hat.

Ein Autolenker der seinem Unfallopfer nicht hilft, steht unter schwerster strafrechtlicher Anklage und das zu Recht.
Die kath.Kirche die die grausamen Neigungen ihrer kath.geweihten Triebverbrecher genau kennt, wird dagegen bis heute nicht in ihre gesetzliche Haftung genommen.

Ich denke in diesem Sinne ist es endlich an der Zeit, zur Rechtfertigung der Menschen die bereits kath. Sexualopfer waren, eine Haftungsklage gegen die beiden Amtskirchen einzubringen, was nicht zuletzt auch zur endlich stattfindenden Tatverhinderung beitragen würde.

Sorry liebe Sieglinde, dass ich an Dich so ein XL Mail sende.
Ich bin nach 13 jährigem betreuen von sehr vielen Opfern der beiden Amtskirchen davon überzeugt, dass eine Denkänderung der beiden Amtskirchen nur mit einer Haftungsklage stattfindet.

Mit vielen lieben Grüssen aus Wien
Eva Nowatschek samt Familie
eva.nowatschek@chello.at



 
  Geschichten
aus der
Kindheit


Erwachsene erzählen
heute, was damals
niemand hören wollte.

  .....über die Erfahrungen
einer misshandelten Kindheit zu sprechen ist oftmals der erste Schritt
auf einem langen Weg
die unsichtbaren Wunden
zu heilen.
   
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