Brief an Sieglinde
Liebe Sieglinde !
Danke für Deine Mail.
Allen Opfern wurde bereits so sehr weh getan, dass ihre Schmerzen
für alle Menschen denen das Schicksal Ihrer Mitmenschen nicht
egal ist, selbst sehr schmerzt muß.
Logisch ist, dass ich als Opfermutter und Opferhelferin bei sehr
vielen anderen Opfern, bei jedem Fall der an mich herangetragen
wird, die Angst, die seelischen Schmerzen, die dann oft zu körperlichen
Lebenslangen Schäden führen, mitfühle.
Einem Kind, oder einem Jugendlichen ist es vorerst egal, wer
der Triebtäter ist, es ist die Tat an sich die das Opfer
zu einer menschlichen Ruine macht.
Wenn jemandem ein Raubverbrechen passiert, so darf er mit Sicherheit
mit einem hohen Mitgefühl, seiner Mitmenschen rechnen.
Ein Sexualopfer steht da meist völlig alleine da und wird
wegen dem Desinteresse seiner Mitmenschen und nicht auch zuletzt
von seinem Täter selber, zum Schweigen verdammt.
Dieses Opferschweigen, das tragen des Schweigemaulkorbes ist
genau das, was ein Sexualopfer körperlich und seelisch kaputt
macht.
Überwindet sich das Opfer und möchte mit jemanden über
das so schrecklich erlittene Verbrechen reden, kann es das Pech
haben an jemanden zu geraden, der dieses so schwere Verbrechen
bagatalisiert und so dem Opfer wieder den Schweigemaulkorb umhängt.
Viele der Sexualopfer ersticken unter ihren Schweigemaulkörben.
Sie weinen ihr unsagbar hohes Leid still in sich hinein.
Nichtgeweinte Tränen die was so trocken in der Kehle hängen
und nicht geweint werden dürfen, schmerzen enormst.
Wobei nie vergessen werden darf, das jedes Sexualopfer das schweigt,
nur seinen Triebtäter schützt, der dann für andere
als unerkannter Schwerverbrecher sich sein nächstes Opfer,
wieder ein wehrloses Kind krallen kann, was der ganz sicher auch
macht.
Wenn der Täter dann aus dem Kreis der kath.Kirche ist und
so sicher sein kann, dass er vor jeder Strafverfolgung, defakto
vor seinem erwachsen gewordenem Opfer geschützt wird, so
hat dieser kath.Geweihte, oder kath.Geschützte Triebverbrecher
die Freikarte, für sein kommendes Verbrechen.
Jedem erwachsenem Menschen schreibt das Gesetz in allen Staaten
der Welt vor, wenn sie ein Verbrechen beobachten, oder davon Kenntnis
haben, dass sie anzeigepflichtig sind.
Eine diesbezügliche Verfehlung, nennt das Gesetz unterlassene
Anzeigepflicht.
Wenn dann den Opfern nicht geholfen wird, obwohl das leicht möglich
wär, so nennt der Gesetzgeber das, unterlassne Hilfeleistung.
Wenn der Chef eines Verbrechens um dessen Straftaten weiß
und nur eine Versetzung für richtig hält, so ist das
Beihilfe zur Straftat.
Genau das wären die Anklagepunkte gegenüber der beiden
Amtskirchen und da im besonderen der kath.Kirche.
Es müßte von allen Opfer und Opferhelfern eine Staatsübergreifende
Haftungsklage eingebracht werden, um die für die Straftat
Mitverantwortlichen in ihre Verantwortung zu nehmen, was beide
Amtskirchen nie freiwillig getan haben und auch nie tun werden,
was das Gesetz jedem Bürger zwingend vorschreibt und unter
strafrechtliche Anklage stellt, wenn diesem sinnvollen Gesetzt
nicht Genüge getan wird.
Wenn jemand einen unverschuldeten Verkehrsunfall hat, so verstehen
es seine Mitmenschen, wenn dieses Opfer Schadensersatz fordert.
Logisch, dieses Opfer ist im Recht, für erlittenen Schaden,
egal ob Materiell, oder körperlich, Schadensersatz zu fordern
und wenn das Verkehrsopfer die Folgen des Unfalles nicht vergessen
kann und darunter leidet, so steht ihm für diesen psychischen
Schmerz ebenfalls Schadensersatz zu.
Ein Sexualopfer dass unter dem erlittenen Verbrechen zu einer
menschlichen Ruine wird und die Folgen des Verbrechens zumindest
psyisch nie los wird, wird von vielen Menschen nicht verstanden,
warum auch dieses Opfer Schadensersatzrecht hat.
Ein Autolenker der seinem Unfallopfer nicht hilft, steht unter
schwerster strafrechtlicher Anklage und das zu Recht.
Die kath.Kirche die die grausamen Neigungen ihrer kath.geweihten
Triebverbrecher genau kennt, wird dagegen bis heute nicht in ihre
gesetzliche Haftung genommen.
Ich denke in diesem Sinne ist es endlich an der Zeit, zur Rechtfertigung
der Menschen die bereits kath. Sexualopfer waren, eine Haftungsklage
gegen die beiden Amtskirchen einzubringen, was nicht zuletzt auch
zur endlich stattfindenden Tatverhinderung beitragen würde.
Sorry liebe Sieglinde, dass ich an Dich so ein XL Mail sende.
Ich bin nach 13 jährigem betreuen von sehr vielen Opfern
der beiden Amtskirchen davon überzeugt, dass eine Denkänderung
der beiden Amtskirchen nur mit einer Haftungsklage stattfindet.
Mit vielen lieben Grüssen aus Wien
Eva Nowatschek samt Familie
eva.nowatschek@chello.at
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