Landtagsrede vom 17.07.2008 zu TOP 25:
Unterbringung und Zwangsarbeit von Kindern und Jugendlichen in ehemaligen
Heimen der Landesfürsorgeerziehung (Drucksachen 16/2167 und 16/2177)
Missstände in der
Fürsorgeerziehung bundesweit aufarbeiten
http://www.spd.ltsh.de/index.php?option=com_content&task=view&id=112&Itemid=123&pressid=2832&from=0
Die Dokumentation des Runden Tisches, den die Sozialministerin mit
ehemaligen so genannten Fürsorgezöglingen einberufen hat, ist eine beklemmende
Lektüre. Zeigt sie doch ein Thema auf, das lange Zeit mit einem Tabu belegt war, ein Thema, bei
dem sich Menschen heute kaum noch vorstellen können, dass so etwas in der
jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Realität war: die Fürsorgeerziehung der
50er bis 70er Jahre, die eindeutig ein dunkler Fleck
auch in unserer Geschichte ist.
Aus heutiger Sicht ist es nahezu unfassbar, aus welchen Gründen junge
Menschen in eine solche Einrichtung weggesperrt werden konnten. Instabile
Familienverhältnisse, besonders die uneheliche Geburt von einem Drittel der
Insassen, die damals ja noch als Makel nicht nur für die Mutter, sondern auch
für ihr Kind galt, war offensichtlich schon einmal eine „gute“ Voraussetzung. Wenn
dazu noch jugendtypisches Verhalten
kam, auf das wir heute sehr differenzierte pädagogische Antworten haben, war es
offensichtlich möglich, dass ein 15jähriger von der Polizei gefesselt in
Glückstadt eingeliefert wurde. Wohlgemerkt: Dieser Jugendliche hatte nicht etwa
schwerste Gewalttaten begangen, die eine Eigensicherung durch die Polizisten
notwendig machte, sondern z. B. ein Mofa gestohlen.
Mit dem Film „In den Fängen der Fürsorge“ hat das ZDF dies in beklemmender
Art und Weise dokumentiert. Einschüchterung und Quälerei, Psychoterror und
Gewalt werden in Fürsorgeheimen von Glückstadt quer durch die Bundesrepublik
geschildert. Was allein durch eine solche Art der Behandlung an Traumatisierungen bei einem jungen
Menschen verursacht wird, mag man sich kaum ausmalen.
Der SPD-Abgeordnete Erwin Lingk bezeichnete
anlässlich eines Besuches des Ausschusses für Volkswohlfahrt am 19. August 1969
die in Glückstadt angewendete Form der Jugendfürsorge zu Recht als „verdeckten
Strafvollzug“ statt Erziehung und setzte sich – gegen den Widerstand des
liberalen Sozialministers Eisenmann - für eine Schließung der Einrichtung ein.
Ein wesentlicher Punkt der damaligen so genannten Fürsorge war „Erziehung
durch Arbeit“, d.h. in der Regel war es erzwungene
Arbeit, die nicht der beruflichen Qualifizierung der jungen
Menschen diente und bei der Bildung und Ausbildung grundsätzlich nicht
stattfanden. Und das Fürsorgeheim im Glückstadt hat hier offensichtlich eine
ganz besonders finstere Rolle gespielt.
Es ist mir selten so deutlich geworden, dass die berühmte Formulierung aus
der Regierungserklärung von Bundeskanzler Willy Brandt: „Wir wollen mehr
Demokratie wagen!“, mehr war als bloße Rhetorik,
sondern auch die Forderung nach einem Bruch
mit autoritären Traditionen. Wie kann man junge Menschen, die
Probleme in ihrer sozialen Entwicklung haben, in ein derart abschreckendes
Gebäude einsperren, das nicht nur eine traurige Vergangenheit als
Zwangsarbeitshaus, sondern in den Jahren 1933 und 1934 sogar als so genanntes
„Wildes Konzentrationslager“ der Nazis hatte? Und diese
Einschüchterungsarchitektur wurde noch ergänzt durch Personal, das darauf
trainiert war, junge Menschen nicht aufzubauen, sondern sie zu brechen.
Selbstverständlich gilt auch im Falle solcher Beschuldigungen die
Unschuldsvermutung. Jedoch ist nicht zu übersehen, dass es in
Jugendbetreuungseinrichtungen aller Art, aber insbesondere dann, wenn die so
genannten Betreuer allmächtig und die Jugendlichen ihnen ausgeliefert sind,
immer wieder gerade auch Pädophile sind, die eine Beschäftigung in einer
solchen Einrichtung suchen.
Wir im Landesparlament, aber auch alle im Jugendhilfebereich tätigen Träger
im kirchlichen oder staatlichen Auftrag müssen uns der Verantwortung für die Aufarbeitung
dieser Einrichtungen stellen. Demütigungen, Missachtung von Würde und
Verletzung von Menschenrechten gilt es zu erkennen und aufzuarbeiten, wenn man
deren Opfer nicht erneut demütigen will.
Es hat im Vorfeld der heutigen Sitzung eine Vielzahl an Gesprächen gegeben,
und ich glaube, wir haben eine vernünftige Lösung gefunden. Wir wollen mit
einem interfraktionellen Antrag die Landesregierung um einen Bericht bitten.
Den Entschließungsantrag der Grünen möchten wir in den Sozialausschuss und mit
beratend in den Innenausschuss überweisen und dann, wenn uns der Bericht der
Landesregierung vorliegt, uns darum bemühen, eine gemeinsame Entschließung zu
erarbeiten.
Im Bundestag hat der Petitionsausschuss
in seinem Bericht 2008 angekündigt, „zu einer gemeinsamen und
parteiübergreifenden guten Lösung kommen zu wollen“. Das ist ein gutes Signal
auch für unsere weitere Diskussion, wenn wir das Thema ehemaliger Heimkinder
aufarbeiten. Denn es bleibt festzuhalten, wir stehen in einer Diskussion, die auf Bundesebene geführt werden muss,
da in der Fürsorgeerziehung, ob unter konfessioneller oder staatlicher Aufsicht,
in dieser Zeit erhebliche Missstände aufzuarbeiten sind.
Für meine Fraktion und für mich will ich hier und heute sehr deutlich
sagen: Es ist erschütternd, die Berichte zu lesen, die Schicksale wahrzunehmen.
Die Betroffenen haben unser Mitgefühl und wir die Verpflichtung, ihre
Schicksale aufzuarbeiten.
Ich danke Frau Ministerin Trauernicht, die die
Initiative zu dem Runden Tisch und zur weiteren Aufarbeitung der Geschehnisse
in Glückstadt ergriffen hat.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!