Presseinformation
Kiel, den 17.07.2008
Es gilt das gesprochene Wort
Anke Spoorendonk
TOP 25 Entschließung des Landtages zur Unterbringung und
Zwangsarbeit von Kindern/Jugendlichen in ehemaligen
Drs. 16/2167
Heimen der Landesfürsorgeerziehung
Eine Aufarbeitung der bundesweiten Heimerziehung in den 50'er und 60'er Jahren geschieht seit
etwa fünf Jahren im Petitionsausschuss des Bundestages. Dort fordern ehemalige Heimzöglinge
aus jener Zeit ihr Recht auf Entschädigung und eine Entschuldigung für das Unrecht, das an
ihnen begangen wurde. Insgesamt ist dies ein besonders dunkles Kapitel westdeutscher
Geschichte und seiner Justiz- und Sozialpolitik. Was sich seinerzeit hinter den Mauern von
staatlichen und kirchlichen Einrichtungen zugetragen hat, macht tief betroffen. Es hat - nicht nur
nach heutigem Ermessen - nichts mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu tun.
Daher ist es auch angemessen, dass sich der Landtag mit dem Schicksal der ehemaligen
,,Heimkinder" befasst. Ich muss aber auch sagen, dass ich es sehr bedauerlich finde, dass es nicht
gelungen ist, den Ursprungsantrag der Grünen in einen interfraktionellen Antrag umzuwidmen.
Aus Sicht des SSW wäre es der Sache angemessen gewesen, wenn der Schleswig-Holsteinische
Landtag sich gleich parteiübergreifend positioniert hätte. Dies wäre auch ein Signal für die
Betroffenen. Unterm Strich bleibt festzustellen, dass wir über einen gemeinsamen
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Berichtsantrag nicht hinaus gekommen sind. Soll heißen, wenn der Bericht vorliegt, sollten wir
dieses unbedingt nachholen.
Wer sich mit dem Thema ,,Heimkinder" näher befasst, wird unweigerlich bei seiner Recherche
feststellen, dass sich das Landesfürsorgeheim Glückstadt durch sein unrühmliches Ansehen
besonders hervortut.
Das Gebäude in Glückstadt hatte bereits eine Vorgeschichte, bevor es als Landesfürsorgeheim in
den 50'er, 60'er und 70'er Jahren genutzt wurde. Als Korrektionsanstalt und Landesarbeitsanstalt
wurde es von 1875 bis 1933 genutzt und in der Nazi-Zeit wurde das Gebäude als so genanntes
,,wildes KZ" genutzt, daneben und danach bis 1945 weiter als Landesarbeitshaus. Es stellt sich
hierbei die Frage, was man sich überhaupt dabei gedacht hat, Kinder und Jugendliche in einem
Gebäude mit einer solchen Geschichte wegzusperren. Es macht aber deutlich und ist symbolisch
dafür, nach welchem Muster die Erziehung in dem Heim stattgefunden hat. Ziel dieser Erziehung
war es, Kindern und Jugendlichen ihr unsittliches und asoziales Verhalten auszutreiben und um
sie unter furchtbaren Bedingungen gefügig zu machen, damit sie gehorsam und ordentlich
wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können.
Es handelte sich hierbei nicht ausschließlich um jugendliche Straftäter, die eine Strafe abzusitzen
hatten - auch waren zum damaligen Zeitpunkt nicht alle Insassen als Straftäter verurteilt. Sie
waren gesellschaftlich verurteilt und die Einweisungsgründe reichen von ,,Arbeitsscheu
triebhaft" und ,,Arbeitsscheu haltlos" bis erziehungsschwierig, kriminell gefährdet und
schwachsinnig. Damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt, auch jugendliche Straftäter
hätten damals niemals unter solchen Bedingungen weggesperrt werden dürfen.
Der ,,Ausschuss für Volkswohlfahrt" des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich 1969 -
nachdem es einem Aufstand im Landesfürsorgeheim gegeben hat in zwei Sitzungen mit dem
Landesfürsorgeheim beschäftigt. Mit Entsetzen liest man die Protokolle von damals und steht
fassungslos der Tatsache gegenüber, dass das Heim erst Ende 1974 geschlossen wurde.
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Wir haben heute die Chance dieses Kapitel gemeinsam mit damaligen Heiminsassen
aufzuarbeiten. Daher begrüßen wir die Initiative von Ministerin Trauernicht, ehemalige
Jugendliche der damaligen Landesfürsorgeanstalt Glückstadt, zu einem Runden Tisch einzuladen
und darüber hinaus zwei Mitarbeiter im Landesarchiv einzustellen, um die dort lagernden über
7000 Akten zu ordnen und zu archivieren. Eine Dokumentation des ersten Runden Tisches liegt
bereits vor. Gemeinsam wurde dort beschlossen, dass eine weitergehende Aufarbeitung verfolgt
werden soll. Ich denke, dies macht deutlich, dass Schleswig-Holstein sich seiner Verantwortung
gegenüber den seinerseits Schutzbefohlenen bewusst ist.