VON UTA BÖKER,
13.07.06, 07:13h
Frechen - Die Regale in dem Zimmer sind leer. Das Kind ist weg. „Ich
kann das nicht verstehen“, sagt Karin F. (alle Namen geändert).
Ihre Pflegetochter Marion ist ausgezogen, in eine eigene Wohnung. „Dabei ist
sie doch erst 16 Jahre alt und kann noch gar nicht für sich selbst sorgen“,
sagt Karin F. Dem Jugendamt in Frechen wirft sie vor, das junge Mädchen in sein
Unglück rennen zu lassen. Sie selbst fühlt sich vom Jugendamt „mit Füßen
getreten“. „Die Entscheidung, dass Marion weggeht, hat mir von der Stadt bisher
keiner persönlich mitgeteilt.“ Die Nachricht erfuhr sie vor ein paar Tagen von
Marion. Das Zimmer ist schon leergeräumt.
Ins Koma gefallen
Im Jahr 1999 zog die damals
Neunjährige bei Karin F. und ihrer Familie ein. Über das bisherige Leben des
Mädchens wusste die Frechenerin damals nur
Bruchstücke. Denn Karin F. arbeitete als Sprechstundenhilfe bei dem Hausarzt
von Marions Mutter. So bekam die 40-Jährige mit, dass die Mutter von Marion
nach einem alkoholischen Exzess ins Koma gefallen war. Karin F. erklärte sich
spontan bereit, das neunjährige Mädchen mit zu sich nach Hause zu nehmen. „Es
wusste damals keiner, wohin jetzt mit Marion“, erinnert sich Karin F.
Ein paar Tage später starb die
Mutter, und Marion blieb bei Karin F.: „Mir tat das Kind leid. Seine
erwachsenen Geschwister wollten es nicht haben. Marion hätte in ein Heim
gemusst.“ Ihr Ehemann und die damals 13-jährige
Tochter stellten sich ebenfalls der Aufgabe, ein Kind aus belasteten
Verhältnissen aufzunehmen. Das Jugendamt war damals froh, so unmittelbar für
Marion ein neues Zuhause gefunden zu haben, bestätigt Dr. Markus Wüst, Leiter des Frechener
Jugendamtes. Sieben Jahre später verabschiedet sich Marion wieder aus dem Leben
der Familie F., die verständnislos zurückbleibt.
„Ich bin enttäuscht darüber, wie die
Leute vom Jugendamt mit mir umgehen“, sagt die Pflegemutter. Sie kann nicht
fassen, dass niemand ihre Bedenken ernst nimmt, Marion
ohne Therapie alleine wohne zu lassen. Doch die Entscheidung des Jugendamtes
steht fest: Die HiIfeplankonferenz - bestehend aus
der zuständigen Sachbearbeiterin und der Leiterin des Sozialen Dienstes der
Stadt sowie einem Mitarbeiter der Sozialpädagogischen Familienhilfe - habe
bestimmt, dass Marion auszieht und in einer eigenen Wohnung betreut wird. Eine
Fachklinik habe zuvor bescheinigt, dass die Jugendliche keine Therapie
benötige, sagt Dr. Markus Wüst, Leiter des Jugendamtes.
Ganz anders die Einschätzung des
Hausarztes: „Marion zeigt sich zunehmend auffällig, im Sinne von Stehlen,
Lügen, Schuleschwänzen, Selbstverstümmelung (Ritzen) und aggressivem
Verhalten.“ Er empfiehlt „schnellstmöglich“ eine stationäre Therapie in einer
Klinik. Auch eine Psychologin, die Marion ambulant behandelte, hält in einem
Attest „eine stationäre Psychotherapie für sinnvoll. Weil dies auch der
Pflegemutter sinnvoll erscheint, wandte sie sich Ende letzten Jahres Hilfe
suchend an das Jugendamt: „Doch man hörte mir gar nicht zu.“ Das Jugendamt habe
den Standpunkt vertreten, man könne das Mädchen nicht aufhalten.
Vor einem Jahr, als die Pflegetochter
in die Pubertät kam, häuften sich bei Familie F. die Unstimmigkeiten. „Marion
entzieht sich jeglicher Konsequenz, kommt zu spät oder gar nicht nach Hause,
schwänzt die Schule, um bei ihrem Freund zu sein, und stiehlt Geld“, erzählt
die Pflegemutter. Einmal hat sie sich mit einem Messer die Arme blutig geritzt.
Alle Bemühungen,
dieses befremdliche Verhalten
abzufangen, scheiterten.
Dabei hatte sich Marion in den ersten
Jahren so gut entwickelt, schaffte es sogar auf die Realschule. Obwohl Marion
als Kind, wie Karin F. „mit Entsetzen“ erfuhr, in der Zeit bei der Mutter
„schlimmste Traumata“ erlebt hatte: „Die Mutter kam regelmäßig betrunken nach
Hause. Häufig musste sie mitansehen, wie ihre Mutter
von fremden Männern verprügelt wurde.“ Karin F. schaffte es, einen der wenigen
Plätze für eine stationäre psychologische Therapie zu bekommen. Marion habe
nach einem Vorstellungstermin in der Klinik eingewilligt. „Doch als das
Jugendamt ihr eine eigene Wohnung in Aussicht stellte, wollte sie davon nichts
mehr wissen“, sagt Karin F. Die ältere Schwester stellte daraufhin in ihrer
Funktion als Vormund den Antrag auf „betreutes Wohnen“.
Die Ängste der Pflegemutter hält der Leiter des Jugendamtes für unbegründet. Marion sei
in der Wohnung nicht auf sich alleine gestellt. Sozialpädagogen würden sie
besuchen und so zum Beispiel sicherstellen, dass die Jugendliche in die Schule
gehe und die Wohnung nicht verwahrlose. Wie viele Stunden in der Woche die
Betreuung umfasse, sei noch nicht festgelegt worden, sagt Wüst.
Die Kosten, die durch die Miete für die Wohnung auf die Stadt zukämen, seien im
Vergleich zu einem Aufenthalt in einem Heim (bis zu 5000 Euro im Monat) gering.
„Bei unserer Entscheidung stand das Wohl des Mädchens im Vordergrund“, betont Wüst.
„Es handelt sich hier um ein
psychisch geschädigtes Kind. Ohne eine entsprechende Therapie wird mein
Pflegekind kein geregeltes Leben führen können“, glaubt hingegen Karin F. Das Handeln des Jugendamtes komme „einer unterlassenen
Hilfeleistung“ gleich: „Mein Vertrauen ist zerstört.“ Karin F. fühlt sich
„gedemütigt“ und „benutzt“. Sie will trotzdem weiter kämpfen. Aber sie sieht müde
aus.