http://www.taz.de/pt/2006/04/24/a0124.1/text
von GABRIELE
GOETTLE
Ulrike Böhm, Dr. med.,
Fachärztin f. Rechtsmedizin, Oberärztin f. d. Bereich Morphologie am Institut
f. Rechtsmedizin der Universität Leipzig. Einschulung 1971 in d. 128.
Polytechnische Oberschule (spätere Egon-Erwin-Kisch-Schule) in Leipzig. 1986
Abitur. Ausbildung u. Arbeit als Röntgenassistentin. 1990
Studium d. Elektrotechnik a. d. Uni-Leipzig; 1993-1999 Studium der Humanmedizin an der Universität Leipzig;
Arbeit am Institut für Rechtsmedizin u. Verfasserin
zahlreicher Beiträge i. wissensch.
Zeitschriften u. Büchern. Ihr Forschungsschwerpunkt ist Kindesmisshandlung (u.
Bildgebung i. d. Forensik),
ihr Forschungsprojekt in Planung: "Tödliche Kindesmisshandlung u.
-vernachlässigung in der Bundesrepublik Deutschland vom Jahr 2000-2010"
(als Fortsetzung d. derzeit laufenden Studie f. d. Jahre 1990-1999). Ulrike Böhm wurde 1964 in Leipzig geboren, ihr Vater war
Ingenieur, ihre Mutter Krankenschwester, sie selbst ist Mutter dreier Kinder
und getrennt lebend.
Züchtigung, züchtig, Zucht, ziehen und
Erziehung sind engstens
verwandt in der Wortbedeutung. Das Recht auf die
Ausübung des väterlichen Züchtigungsrechtes (das bis etwa 1929 auch die
Züchtigung der Ehefrau ganz selbstverständlich mit einschloss), galt lange Zeit
als unantastbar. Es wurde zwar 1958 aus unserem Bürgerlichen Gesetzbuch
gestrichen, aber nicht zugunsten einer gewaltfreien Kindererziehung, sondern
weil es - da es dem Vater vorbehalten war - gegen den Gleichheitsgrundsatz
verstieß. Ein Züchtigungsverbot wurde nicht ins Gesetz aufgenommen, das kam
erst 42 Jahre später. Bis dahin schlugen beide Elternteile straflos und nach
Gutdünken. Auch an unseren Schulen gehörten Körperstrafen zum pädagogischen
Kanon. In der Weimarer Republik versuchte man sie abzuschaffen, ohne wirklichen
Erfolg (wie Erich Fromm in seiner Untersuchung "Arbeiter und Angestellte
am Vorabend des Dritten Reiches" feststellte, waren auch SPD- und
KPD-Mitglieder Körperstrafen gegenüber nicht abgeneigt).
Die Nazis führten sie dann wieder ein, und auch nach 1945 - von einer kurzen
Aussetzung abgesehen - wurden sie wieder eingeführt im westlichen Teil Deutschlands.
Die DDR erließ ein Züchtigungsverbot bereits 1949. Die BRD begann die
Körperstrafen in ihren Schulen erst 1973 abzuschaffen (auch ich bekam in meiner
Schule von den Dominikanern zahllose Tatzen mit dem Rohrstock auf die
Handflächen verabreicht, das war in den 50er-Jahren in Karlsruhe). In Baden-Württemberg wurde bis 1976 gezüchtigt, in Bayern
bis 1979. Was die körperliche Bestrafung durch die Eltern betrifft, so wurde
1980 im Gesetz die "elterliche Gewalt" in "elterliche
Sorge" umformuliert, das war alles, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo andere
Länder in Europa bereits ein Züchtigungsverbot hatten. Erst im Jahr 2000 war
dann auch Deutschland soweit. Körperliche Bestrafung ist seitdem unzulässig,
ebenso seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen. Erst zu diesem
Zeitpunkt wird gewaltfreie Erziehung ein einklagbares Recht unserer Kinder. Der
Verstoß dagegen entspricht der Kindesmisshandlung. Dennoch hat weiterhin eine
unbekannte Anzahl von Kindern darunter zu leiden. Die Zahlen der schätzenden
Experten gehen weit auseinander. Eine Meldepflicht für Kindesmisshandlung gibt
es - anders als in vielen anderen Ländern - in Deutschland nicht. Auch nicht
für Ärzte. Die unterliegen zudem noch der Schweigepflicht, die sie aber nach
Abwägen brechen dürfen, zugunsten des Kindeswohls, denn das ist ein
"rechtfertigender Notstand". So mancher Kinderarzt scheut diesen
Schritt.
Am Leipziger Institut für
Rechtsmedizin arbeitet Frau Dr. Ulrike Böhm mit einem kleinen Team seit
längerem an einer Studie über "Tödliche Kindesmisshandlung und
Kindesvernachlässigung in der BRD vom 3. Oktober 1990 bis 31 Dezember
1999". Wir sind um 8.30 Uhr morgens verabredet. Ihr Institut, 1900
gegründet und eines der ältesten in Deutschland, liegt an der Johannisstraße
südöstlich der Leipziger Altstadt, direkt bei den Universitätskliniken, und
schräg gegenüber vom Friedenspark, der bis 1970 der Neue Johannisfriedhof war.
Die unscheinbare Fassade des dreistöckigen Gebäudes ist mit dicken alten
Wurzeln von wildem Wein überzogen, noch sind sie kahl. Später im Jahr
irgendwann, werden seine Blätter blutrot die Wand bedecken, und auch die
eisernen schwarzen Lettern in Fraktur über dem Portal: Institut für
Gerichtliche Medizin. Wir klingeln und werden nach einigem Warten und nach
Nennung des Namens und Anliegens eingelassen. Jedes Rechtsmedizinische Institut
wird fest verschlossen gehalten, von alters her. Eine gestrenge Pförtnerin
empfängt uns im Hochparterre und leitet uns weiter, zwei Stockwerke höher, zu
Frau Dr. Böhm. Ihr winziges mansardenartiges Arbeitszimmer wird beherrscht von
einem mit Schriftstücken bedeckten Schreibtisch,
hinter dem sie Platz nimmt. Zwischen ihm und den Bücher- und Aktenregalen ist
gerade noch Platz für zwei Stühle und meine Aktentasche. Das Telefon klingelt
unentwegt, im Nebenhaus dröhnt ein Presslufthammer.
"Gerade wird unser Hörsaal
renoviert", erklärt Frau Dr. Böhm,
"überhaupt geht bei uns alles etwas drunter und drüber, Sie haben ja
sicher die Todesanzeige gesehen auf unserer Internetseite, unser
Institutsdirektor Prof. Kleemann ist im Februar 2006 gestorben. Mit ihm habe
ich ja an der Studie gearbeitet. Die ursprüngliche Idee stammt übrigens von
seinem Vorgänger, Prof. Reinhard Vock, der hier von
1995 bis zu seinem Tod im Jahr 2000 kommissarischer Direktor war. Er kam von
der Uni Würzburg und hatte die Idee und Teile der vorhergehenden Studie schon
von dort mitgebracht. Diese Vock-Studie besteht aus
zwei Teilen, als ,Tödliche Kindesmisshandlung (durch
physische Gewalteinwirkung) in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von
1. 1. 1985-2. 10. 1990' und ,Tödliche
Kindesmisshandlung (durch psychische Gewalteinwirkung) in der DDR im Zeitraum
vom 1. 1. 1985-2. 10. 1990'. Das waren multizentrische Studien an denen eben
die Gerichtsmediziner aus Ost und West mitgearbeitet haben. Die Studien wurden
getrennt publiziert, und es war die erste Untersuchung dieser Art. Und seine
Idee war dann, den folgenden Zeitraum auch zu erfassen und so wurden Fälle
gesammelt von 1990-1999. Und dann ist er eben gestorben. Dann wurde erst mal
alles so liegen gelassen. 2001 haben dann Prof.
Kleemann und ich angefangen, alles zu sichten. Das Aktenmaterial war ja noch
gar nicht geordnet. Es war ganz unklar, was überhaupt da war. Wir haben im
Prinzip erst mal zwei Jahre gebraucht, eine Ordnung da reinzubringen. Nebenher
hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft dieses Vock-Projekt
unterstützt, und die haben sich natürlich immer gemeldet und gefragt, was ist
denn jetzt. Nur, wir machen das ja nebenbei und haben eigentlich überhaupt
keine Zeit.
Aber wir wollten es natürlich gerne machen.
Es ist ja ein ganz einzigartiges Projekt. Hier in Deutschland hat es so eine
Erhebung noch nie gegeben, wie viele Kinder tatsächlich von ihren Eltern
totgeprügelt oder vernachlässigt wurden. Also es
wurden von den Rechtsmedizinischen Instituten in ganz Deutschland die Fälle von
tödlicher Kindesmisshandlung hier gesammelt, die haben uns die Aktenzeichen
gemeldet und dann sind wir an die Staatsanwaltschaften herangetreten und haben
von denen die Ermittlungsakten bekommen. Die Urteile, die Urteilsbegründungen,
die psychiatrischen Gutachten usw. - also die gesamte Akte im Original! Das ist
sehr ungewöhnlich, denn welche Behörde gibt ihre Akten aus der Hand? Wir wurden
auch alle vereidigt. Die Arbeitsgruppe besteht, seit Prof. Kleemann tot ist,
aus fünf Leuten. Also vier Promovenden
und ich machen diese Arbeit, die eben unheimlich aufwendig ist. Was wir machen
wollen, ist ja nicht nur Statistik, wir wollen ja eine epidemiologische
Aufarbeitung der Fälle machen, ein Risikoprofil festlegen, in welchen Familien
passiert so was, unter welchen Bedingungen usw., damit rechtzeitig
Interventionen erfolgen können. Und es soll ein kleines Handbuch entstehen,
eine Zusammenfassung der typischen Warnsignale und Verletzungsmuster, für die Kinderärzte,
für die Polizei z. B. Weil wir eben die Vorstellung haben, dass bei
rechtzeitiger Erkennung von Misshandlung vorher schon eingegriffen werden kann,
also bevor die Kinder zu uns kommen.
Die Studie umfasst einen Zeitraum
von knapp zehn Jahren, vom 3. 10. 90 - also dem
Vereinigungstag - bis zum 31. 12. 1999, Ost und West, die gesamte neue
Bundesrepublik. Die vorhergehende Studie von Vock
hatte im Vergleich gezeigt, dass es da nicht so die ganz großen Unterschiede
gab, trotz unterschiedlicher Gesellschaftsordnung. Die Probleme liegen wo
anders. Früher, in der DDR war es nämlich so, dass es eine ,Anordnung
über die ärztliche Leichenschau' gab, mit einer Sektionspflicht für verstorbene
Kinder. Also alle verstorbenen Kinder bis zum 16.
Lebensjahr mussten seziert werden. Daher liegen eben auch über die Anzahl der
tödlichen Kindesmisshandlung in der DDR verlässliche Daten vor. Dann wurde das
ja an den Westen angeglichen, und seither muss eben nur noch obduziert werden,
wenn der Staatsanwalt es anordnet. Das heißt, wenn keine sorgfältige
Leichenschau vom Arzt, der den Totenschein ausstellt, gemacht wird, wenn er
blaue Flecken übersieht oder keine da sind, aber
innere alte oder neue Verletzungen, dann wird das Kind bestattet, ohne
aufzufallen. Ohne dass die Todesursache erkannt und dokumentiert wurde.
Experten schätzen, dass ca. 40 Prozent aller Leichenschau-Diagnosen falsch
sind. Deshalb muss man sagen, dass es eine gewisse
Dunkelziffer gibt, deshalb wollen wir es vergleichen mit der
Todesursachenstatistik und was es da sonst noch gibt. Aber für unsere Studie
selbst, da werden dann nur die Fälle erfasst, die durch Misshandlung oder
Vernachlässigung zu Tode kommen. Also Misshandlung und Vernachlässigung, und
zwar im Sinne einer ,Erziehungsmaßnahme'. So hat es Prof.
Vock damals gesagt. Auch das ,Schütteltrauma' gehört da mit rein. Was nicht rein
gehört, sind Mord, Sexualdelikte oder religiöser Wahn der Mütter, auch nicht
der ,erweiterte Suizid', also wenn Eltern erst ihre
Kinder und dann sich selbst umbringen. Und drin haben wir auch nicht die ,Aussetzung' oder das, was früher die ,Kindstötung' war,
innerhalb der ersten vier Wochen nach der Geburt. Das ist ein anderes Delikt,
kommt aber sehr häufig vor, häufiger, als man weiß. Im Rahmen des Dienstes
fischen wir ja auch Kindesleichen aus der Elbe, oder sie werden sonst wo
aufgefunden. Zahlenmäßig ist das Verhältnis zwischen dieser und der von uns
untersuchten Gruppe so, dass mehr Kinder ausgesetzt als zu Tode geprügelt
werden, würde ich mal so vermuten." Das Telefon klingelt,
Frau Dr. Böhm blickt, wie bei den vergangenen Malen aufs Display. Diesmal nimmt
sie ab und sagt: "Ja, ich komme." Sie erklärt uns mit
entschuldigendem Lächeln: "Ich muss jetzt mal schnell runter in den
Seziersaal und eine Abnahme machen, bin aber gleich wieder da."
Einige Zeit später kommt sie
zurück, setzt sich hinter ihren Schreibtisch und sagt; während sie sich dem
Computer zuwendet um etwas für uns aufzurufen: "Das musste sein! In der
Gerichtsmedizin ist es so, dass immer zwei obduzieren - bei klinischen
Sektionen macht das nur einer -, aber wir Rechtsmediziner müssen gemeinsam zu
einem Urteil kommen. Bei Meinungsverschiedenheiten müssten wir im Prinzip so
lange diskutieren, bis wir einer Meinung sind. Letzten Endes ist es im
Streitfall dann aber so, dass das, was die Oberärztin sagt und wofür sie ihre
Unterschriften geben muss, das ist dann die ,gemeinsame
Meinung'; wie überall! In der Regel gibt es aber gar
keine unterschiedlichen Meinungen." Sie hat das Gesuchte im Computer
gefunden. "So, das ist ein Vortrag zu unserer Studie zur
Kindesmisshandlung, den ich voriges Jahr vor dem Arbeitskreis an der Uni
gehalten habe. Diesen Arbeitskreis gibt es, glaube ich, seit mehr als sechs
Jahren. Er heißt ,Arbeitskreis für Kindesmisshandlung'
und wird geleitet von einer Kinderpsychologin, Dr. Petra Nickel, von der
Uni-Kinderklinik Leipzig. Das ist sozusagen eine Privatinitiative hier in
Leipzig, zur besseren Vorbeugung. Und zweimal im Jahr werden eben auch Vorträge
gehalten von Experten, vor Kinderärzten, Psychologen, Jugendamtsmitarbeiterinnen
usw. Im Prinzip geht es dabei um die Verbesserung der Früherkennung, damit den
Kindern rascher und rechtzeitig geholfen werden kann. In der Praxis hat sich
das dann so entwickelt, dass die Kindergärtnerin oder der Kinderarzt bei
sichtbaren verdächtigen Verletzungen usw. das Kind dann auch weiterleiten, oder
es wird hier bei uns vorgestellt und von uns untersucht. Viele denken ja, bei
der Gerichtsmedizin, da geht es um Tote, um Klärung der Todesursachen. Das
macht grade noch zehn Prozent unserer Arbeit aus. Maximum! Wir machen viel mehr
Untersuchungen an Lebenden, an solchen Personen zum Beispiel, die
Verkehrsunfälle hatten, an Erwachsenen die geschlagen wurden, an Frauen, die
vergewaltigt wurden, wir untersuchen auch die Täter, auch Messerstechereien
usw. Und im Verdachtsfall auf Kindesmisshandlung, schau'n
wir eben auch die Kinder an. Das haben wir uns in Leipzig selber aufgebaut,
hier in der Rechtsmedizin, zusammen mit den Kollegen vom Arbeitskreis. Denn wir
Rechtsmediziner haben einfach die meisten Erfahrungen damit, wie man z. B.
eine Sturzverletzung von einer Misshandlung unterscheidet. Und wenn wir den
Verdacht dann bestätigen, dann beraten wir auch gemeinsam mit den Kollegen über
Hilfsangebote. Dann sagen die Kinderärzte, o. k. wir gucken uns die jetzt
jede Woche an, später schau'n wir die Kinder zweimal
im Monat an, oder wir rufen eben auch das Jugendamt. Das kommt alles auf den
Schweregrad an. Wir nehmen das sehr genau, weil wir ja vorbeugen wollen. Wenn
wir das Kind dann bei uns auf dem Tisch haben, ist es ja zu spät. Bei den
Beratungen sind auch Psychologen mit dabei. Wir sagen, wie schwer die
Verletzungen sind, die Kollegen erwägen, wie ist der
familiäre und sonstige Hintergrund, wie ist die Prognose, was ist zu tun. Das
ist für uns (Kinderärzte und Rechtsmediziner) die Stufenleiter, die wir gehen:
ein Misshandlungsverdacht. Wir diagnostizieren sorgfältig. Bestätigen oder
lehnen ab (nicht jeder Verdacht auf Misshandlung ist auch wirklich eine). Dann machen wir die Hilfsangebote und
Kontrolluntersuchungen. Also ich muss sagen, wir haben
das hier in Leipzig ganz gut organisiert. Wir haben hier im Jahr 2000 unser
letztes zu Tode misshandeltes Kind gehabt und seither keines mehr!
Das schreiben wir uns schon auch auf unsere
Fahnen, weil wir eben relativ viel an Antigewaltarbeit gemacht haben. Das
Problem ist nur, dass es eben keinen Paragrafen gibt, der sagt, bei
Kindesmisshandlung passiert das und das. Es werden immer verschiedene andere
Paragrafen herangezogen, z. B. Körperverletzung, Körperverletzung mit
Todesfolge, Misshandlung von Schutzbefohlenen usw. Aber das ist die
Angelegenheit der Juristen. Wir können nur sagen, dieses Kind ist misshandelt
worden, es zeigt Zeichen wiederholter Gewaltanwendung. Das sind z. B. bestimmte
Narben oder ältere Hämatome - Sie finden bei misshandelten Kindern oft frische
und alte Hämatome gleichzeitig, manchmal Knochenbrüche, die schlecht verheilt
sind, also nicht behandelt wurden und solche Sachen -, und das steht dann
natürlich im Widerspruch zu den Erklärungen der Eltern. Die bringen ja nicht
ihr Kind und sagen, wir haben es misshandelt, sondern sie erzählen, es sei vom
Wickeltisch gefallen, hat sich gestoßen usw., und dann muss man eben sagen, das stimmt nicht, und weshalb das nicht stimmt. Unser
Leitsymptom ist, dass es meist eine ,Mehrzeitigkeit'
gibt, also auch die Spuren der alten Gewalteinwirkungen. Und es gibt einfach
Regionen am Körper, da muss man sagen, die
Verletzungen sind nicht durch einen Sturz, sondern durch einen Schlag
verursacht worden. Oder beim ,Schütteltrauma', das
kommt zustande, wenn man ein Baby schüttelt, das seinen Kopf noch nicht selber
halten kann. Das kommt häufiger vor als bekannt ist. Z. B. das Kind
schreit und schreit, die Eltern wollen schlafen oder fernsehen, und einer von
beiden nimmt dann das Kind an den Oberarmen, hebt es hoch und schüttelt es, um
es einzuschüchtern und zur Ruhe zu bringen. Die Folge ist, es reißen die Venen
zwischen Gehirn und Schädeldecke, dadurch tritt dann Blut aus, der Hirndruck steigt
durch die Hirnblutung, dem Kind wird schlecht, vor Schmerz wird es bewusstlos.
Die Hälfte der Kinder sterben daran. Die andere Hälfte überlebt, bleibt aber
geschädigt. Es gibt zwar auch äußere Zeichen nach dieser Misshandlung, aber
wenn der Arzt, der den Tod feststellen soll, da so ein
vier oder fünf Monate altes Baby vor sich liegen hat, dann kann ihm das
trotzdem bei der Leichenschau entgehen. Und da eben nur noch etwa fünf Prozent
aller - jetzt egal an welcher Todesursache - jährlich verstorbener Kinder
obduziert werden, geht eben auch so ein Fall z. B. als ,plötzlicher
Säuglingstod' durch und kommt als solcher in die Statistik. Denn die
Totenscheindiagnosen - von denen wir ja wissen, dass 40 Prozent davon falsch
sind - sind die Grundlage für die Statistik, und die statistischen Zahlen sind
dann wiederum Grundlage für anderen Studien, die dann auch alle falsch sind und
so fort. Daran sieht man auch mal, wie wertvoll bzw. wie wertlos eigentlich so
eine Statistik ist. Deshalb erfassen wir in unserer Studie ja auch nur die
eindeutigen Fälle aus den rechtsmedizinischen Instituten.
Also wir umfassen das Hellfeld, das wir von
den Rechtsmedizinischen Instituten bekommen, und zwar möglichst das komplette -
und für die kriminologischen Aspekte, Dunkelfeldforschung usw., da haben uns
Experten von außerhalb ihre Hilfe zugesagt. Die Daten sind unheimlich komplex -
es reicht ja nicht, wenn wir wissen, wie viele Fälle sind wo
aufgetreten, wie alt waren die Kinder, waren es mehr Jungen oder Mädchen, wir
möchten auch alles andere wissen, was noch dazugehört, und natürlich auch den
sozialen Kontext. Waren es Kinder aus Risikofamilien oder ,normale'
Kinder. Wie waren die Eltern bestallt? Da kommt also jetzt schon zum Vorschein,
dass es sich nicht wirklich durch die gesamten Schichten durchzieht,
gleichförmig. Zwar kommt es überall vor, aber es sind jedenfalls nicht so viele
tödliche Kindesmisshandlungen in der Oberschicht wie in der Unterschicht."
Der Presslufthammer hat seine
Arbeit eingestellt. Frau Dr. Böhm sagt, begleitet vom Klingeln des Telefons,
das sie ignoriert: "Damit das nicht so abstrakt bleibt, will ich Ihnen an
einem Fallbeispiel noch einiges erklären." Auf dem Bildschirm ist nun ein
magerer nackter Säugling zu sehen. "Das ist ein Fall aus unserer Studie,
ein sehr typischer Fall: "C., im Oktober 1995 geboren. Ist Frühgeburt
gewesen. Was übrigens auch ein gewisses Risiko ist, misshandelt zu werden,
geschüttelt zu werden usw., auch chronisch kranke Kinder und behinderte Kinder
haben ein höheres Risiko, weil sie auch mehr Arbeit machen. Ein neuer
Lebensgefährte erhöht auch das Risiko." Der Presslufthammer setzt wieder
ein. "Hier ist C. fünf Monate alt und von der Kinderärztin ins Krankenhaus
eingewiesen worden - gegen den ausdrücklichen Wunsch der Mutter -, und der
Krankenhausarzt schrieb in einer Stellungnahme fürs Jugendamt u. a.:
,Erbarmungswürdiger Zustand … länger andauernder Hungerzustand …' Nach dem Aufpäppeln wurde C. entlassen. Fünf Monate später
schrieb das Jugendamt ans Familiengericht, dass Frau K., die Mutter, nicht, wie
versprochen, Kontakt aufnahm und auch die wöchentlichen Arztbesuche zur
Gewichtsüberwachung nicht wahrgenommen hat. Das Jugendamt machte aber
Hausbesuche und fand den Jungen ,wohlauf'. Als das
Kind 15 Monate alt und grade wieder aus dem Krankenhaus gesund nach Hause
entlassen worden war, schrieb das Jugendamt dem Familiengericht, dass die
Mutter, der inzwischen ,Hilfe zur Erziehung gewährt
wurde', sich zwar kontrolliert fühle, aber die regelmäßigen Arztbesuche
wahrnehme, der Junge entwickle sich ,stabil und positiv'." Auf dem
Bildschirm erscheinen Bilder des nunmehr 17 Monate
alten C., es sind so eine Art ,Tatortfotos'. Tatort ist der Körper des Kindes,
dessen Verletzungsspuren fotografisch festgehalten wurden, nach einer Anzeige
der behandelnden Kinderärzte bei der Polizei. "Also das Kind hat ,mehrzeitige', das heißt verschieden alte Hämatome. Auch
hier am Kopf, das sieht ,geformt' aus, also wenn
Gegenstände zum Schlagen benutzt werden, dann bildet sich das richtig auf der
Haut ab, wie ein Relief. Und hier am Hals, Gewalteinwirkung, Gewalteinwirkung,
Gewalteinwirkung, auch am Po, an einer Stelle, da kommt bei Stürzen nie was
hin! Das hier am Oberschenkel sieht aus wie eine Bissspur, die ist schon ein
paar Tage älter. Die Kinderärzte haben sorgfältig untersucht und in ihrem
Bericht an die Polizei geschrieben, dass es sich hier nicht um Spiel- oder
Hausunfälle handelt. Aber eine ,gezielte
Gewaltanwendung' war nicht zu beweisen, weil die Mutter behauptet hat, es seien
,Sturzverletzungen'. Dennoch ist dann verfügt worden, dass C. in eine
Pflegefamilie aufgenommen wird. Mit 18 Monaten war das, und fünf Monate blieb
er dort. Die Pflegemutter sagte in einer späteren zeugenschaftlichen Vernehmung aus: ,Das Kind hatte
sich prächtig entwickelt, war auch nie krank gewesen, wurde an den Topf
gewöhnt, konnte sitzen, laufen und machte erste Sprachversuche …'
Dann hat die Gerichtshilfe mit der
Kindesmutter ein Gespräch geführt, und dabei hat die Mutter um Rückgabe ihres
Kindes gebeten. Sie und ihr Lebensgefährte ,wünschen
sich nichts sehnlicher, als C. wieder in ihrem Haushalt versorgen zu dürfen …',
protokollierte die Gerichtshilfe und schätzte auf Grund des Gespräches, … die
gegenwärtige Situation als unbedenklich und positiv für die Wiedereingliederung
des Kindes C. in die Familie ein …', wichtig sei eine rasche Entscheidung, ,…
um endlich Ruhe und Geborgenheit im Leben dieses Kindes einziehen zu lassen …'
Das ist sehr emotional, ja, aber oft geht's sehr emotional zu, die Mütter
weinen, versprechen alles bei solchen Gesprächen. Und der Familienrichter sagt:
Na ja, sie wird jetzt alles besser machen. Es gibt Berichte, die sind ganz
sachlich verfasst. Ich bin auch Gutachter und schreibe viele Berichte, ich weiß
genau, wie ich was schreiben muss, um Wirkung zu
erzielen. Ganz klarer Fall. Das Kind wurde also aus der Pflegefamilie auf
Beschluss wieder rausgenommen und zur Mutter und ihrem Lebensgefährten gegeben,
mit knapp zwei Jahren. Es besuchte auch eine Kindereinrichtung, hatte aber
bereits etwa einen Monat später mehrere Krampfanfälle, es hatte Hämatome, war
angeblich aus dem Bett gefallen. Zwei Monate später war eine erneute stationäre
Aufnahme notwendig. Das war am 1. 1. 98. Die Krankenhausärztin schrieb ins
Aufnahmebuch: ,Knapp 2 1/2-jähriges KK kommt in dürftigstem abgemagertem
Zustand, kalt, voller Hämatome, exsikkiert
(ausgetrocknet, Anm. G. G.) zur Aufnahme. Meines Erachtens liegt extreme
Kindesvernachlässigung vor. Kind ist in aller Beziehung retardiert. Trinkt hier
gierig wie ein Loch, schreit dabei immer schrill ,haben'
…', so also der Eindruck der Ärztin. In der Nacht gab es dann eine
Zustandsverschlechterung. C. kam auf die Intensivstation. Dort ist er dann am
Nachmittag des 5. 1. 1998 verstorben." Auf dem
Computerbildschirm ist der magere tote Kinderkörper zu sehen, daneben das
Sektionsergebnis. U. a. steht da: Beginnende herdförmige Lungenentzündung.
Todesart: natürlich. "Also, natürlicher Tod, erklärt
Frau Dr. Böhm, das bedeutet aus krankhafter Ursache verstorben. So geht
es dann in die Todesursachenstatistik ein. Normalerweise wäre der Fall ,weg'. Er lief am gerichtsmedizinischen Institut aber
als Misshandlung, die wurde bei der Sektion ja festgestellt, alte
Unterblutungen im Gehirn usw., die hatten das in ihrer Statistik, sonst wäre
der Fall verschwunden.
Hier, anhand dieser
Gewichtskurve, die wir jetzt im Rahmen unserer Studie angefertigt haben, können
Sie noch mal erkennen, wie das verlief." Sieben ansteigende Kurven zeigen
das Gewichtsspektrum gleichaltriger Kinder und ist dann kontinuierlich rausgefallen,
weit unterhalb der Norm. Die letzte große Zacke zeigt aufsteigend den
Aufenthalt in der Pflegefamilie, dann kommt das Kind zur Mutter zurück, und es
geht steil nach unten bis zum Ende! Im Falle dieses Kindes ist es dann ein Jahr
später zur Anklage gekommen, wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei
Fällen, in den zwei Fällen, die aktenkundig sind - und wegen fahrlässiger
Tötung. Die Mutter ist zu zwei Jahren Gesamtstrafe verurteilt worden - zur
Bewährung. Das sind so die üblichen ,Preise'. Zwei,
vier, fünf Jahre, meist auf Bewährung. Das Strafrecht das ist ja was
Besonderes, also die Richter müssen sich sicher sein, und wenn's nicht 100
Prozent nachweisbar ist, wenn es kein Geständnis gibt
… Also ich war da am Anfang auch immer furchtbar wütend gewesen über diese
niedrigen Strafen. Aber die Richter müssen sich an die Beweise halten, die da
sind. Und ich muss heute sagen, das ist eigentlich auch durch Strafe nicht zu
regulieren, dieses Problem." Wir fragen nach den familiären Umständen. "Also die Mutter ist 1975 geboren, der Lebenspartner - er ist
nicht der Kindesvater - ist 1973 geboren. Sie hat Hauptschulabschluss, die
begonnene Lehre dann abgebrochen, wegen der Geburt eines Kindes - der älteren
Schwester des verstorbenen Kindes. Sie hat immer von Erziehungshilfe und
Sozialhilfe gelebt. Der Partner? Er war ebenfalls arbeitslos nach zwei
abgebrochenen Lehren. Die Wohnverhältnisse waren, nach Auskunft des Jugendamtes
- das die Besuche ankündigt - geordnet und gepflegt gewesen." Wir fragen:
"Neues oder altes Bundesland?" Frau Dr. Böhm sagt seufzend.
"Neues Bundesland. Leider. Das bestärkt wieder die Leute, die alles
Schlechte hier auf die DDR-Kinderkrippen zurückführen möchten."
Wir bitten, uns noch etwas zur Biografie zu
erzählen: "Also mein Vater ist schon lange tot,
seit 93, der war Ingenieur. Meine Mutter ist Rentnerin, sie war
Krankenschwester, daher war ich schon mit drei Monaten in der Krippe.
Erinnerungen habe ich da gar keine. Später den Kindergarten und auch die Kinderferienlager
fand ich furchtbar, man musste immer das machen, was alle machen. Ich war
lieber mit den Kindern aus unserem Hof zusammen. Ich habe noch eine Schwester,
sie ist Krankenschwester. Ich war früher Röntgenassistentin, und dann habe ich
noch mal mit 26 ein Studium angefangen, da hatte ich schon zwei Kinder. Das
dritte bekam ich am Ende des Studiums. Einen Jungen. Ich wollte eigentlich
Chirurgie machen und eine Praxis, Landarztpraxis, so was, das war meine
Vorstellung. Dann kam aber zufällig der Prof. Vock
und bot mir eine Stelle an, fragte, ob ich's denn nicht mal versuchen will. Es
hat mich schon interessiert. Rechtsmedizin interessiert ja jeden. Das sind die
spannendsten Vorlesungen. Ich mache ja heute selbst
Vorlesungen und sehe, wie die Studenten dasitzen mit solchen Augen! Ich dachte,
probiere ich's mal und bin eigentlich ,hängen
geblieben'. Nun bin ich hier die Oberärztin, also im Prinzip Abteilungsleiterin
für den Bereich Morphologie. Das sind Sektionen und eben Klinische
Rechtsmedizin, d. h. ,Lebenduntersuchungen', wie ich
schon sagte, Verkehrsmedizin, Messerstechereien, Vergewaltigungen. Auch Frauen,
die von ihrem Mann geprügelt werden, wir untersuchen sie und dokumentieren das
als späteren Beweis, wir können ihnen auch Hilfen anbieten, können sie an ein
Netzwerk weiterleiten, haben auch ganz enge Verbindung zum Frauenhaus. Also es
ist schon so, dass wir durch sorgfältige Untersuchungen auch den Lebenden etwas
helfen können. Was wir noch machen ist
die vorgeschriebene Leichenschau in den Krematorien, vor der Verbrennung. Und
was die Sektionen betrifft, so machen wir hier im Haus pro Jahr etwa 350, ich
selbst habe eher weniger gemacht, in diesem Jahr waren
es drei oder vier. Aber gesehen habe ich natürlich fast alle! Ja, also, ob ich
mich an Leichen gewöhnt habe? Die Leiche selbst ist eigentlich nicht
unangenehm. Aber an den Geruch kann man sich nicht gewöhnen. Er ist immer
wieder neu. Der Tod riecht. Das ist ein Geruch, der immer da ist, auch wenn
keine Leiche im Haus ist. Wobei nach fünf Minuten, da riechen Sie es schon gar
nicht mehr. Was eigentlich unangenehm ist, sind die Geschichten die dahinter
stehen, manche bleiben im Gedächtnis. Und wenn wir schon nicht
,heilend' in dem Sinne tätig sind, so sichern wir doch durch sorgfältige
Untersuchung Spuren und Beweise. Es ist unsere Pflicht, die Todesursache
festzustellen, und das ist sozusagen das Letzte, was wir für den Toten tun
können."
taz vom 24.4.2006, S. 15-16, 941 Z. (TAZ-Bericht), GABRIELE GOETTLE
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