Endlich
wird das Schicksal der Heimkinder in der Nachkriegszeit zum Thema.
von Dierk Schäfer
Diplom-Psychologe & Diplom-Theologe
Kirchliche und staatliche Einrichtungen haben in einer unheiligen Allianz die
Schwarze Pädagogik der Nazis fortgeführt. Immer noch stehen die Heimkinder in
der Opferhierarchie ganz unten.
Das Buch von Herrn Wensierski ist hoffentlich
geeignet, das Schicksal der Heimkinder ins Bewußtsein der Öffentlichkeit zu
rücken und dadurch die Verantwortlichen zu bewegen. Von Wiedergutmachung kann
zwar keine Rede sein, denn der Verlust von Kindheit und Jugend ist nicht wieder
gut zu machen. Aber drei Dinge sollten möglich sein:
1. Anerkennung der Verantwortung und Bitte um
Vergebung
Verantwortlich sind hier neben einigen noch
lebenden Personen vor allem Institutionen und ihre Rechtsnachfolger: An erster
Stelle sind die Kirchen und die mit ihnen verbundenen Einrichtungen zu nennen,
und dann die staatlichen Auftraggeber. Not tut ein neues „Stuttgarter
Schuldbekenntnis“, in dem beide Kirchen die inhaltliche Verantwortung für ihre
Einrichtungen in Diakonie und Caritas bzw. ihrer Orden übernehmen und die
damals Mißhandelten und Ausgebeuteten im Vergebung bitten.
2. Inhaltliche Aufarbeitung
Theologie und Kirchen schulden der
Öffentlichkeit Rechenschaft, wie es angesichts der menschen- und speziell kinderfreundlichen
Botschaft Jesu zu dieser Orgie von Verletzungen der Menschenrechte kommen
konnte.
Auch die staatlichen Instanzen sind
aufgerufen, sich an dieser Rückbesinnung zu beteiligen: Wie konnten aufsichtführende
Ämter dermaßen versagen? Und: Wie steht es heute mit der Aufsicht? Jugendämter
haben keine Fachaufsicht und es gibt immer wieder Einzelfälle, in denen
Landräte und Jugendamtsleiter versuchen, amtliches Versagen zu bemänteln und
inkompetente Mitarbeiter zu decken.
3. Finanzielle Linderung der Folgen
„Arbeitstherapie“ gehörte damals zu den
Standardmaßnahmen. So darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
davon ausgegangen werden, daß Kinder und Jugendliche zumindest ab dem 14.
Lebensjahr in den Kinderheimen zur Arbeit eingesetzt wurden. Es ist also
ausreichend, wenn durch Akten oder Zeugen belegt wird, daß jemand im
jugendlichen Alter im Heim gewesen ist und wie lange. Diese Zeit ist bei der
Rentenzumessung zu berücksichtigen. Eine solche Denkfigur entspricht
fiskalischen Pauschalannahmen zur „Lebenswirklichkeit“, gegen die in der Regel
kein Widerspruch einzelner Steuerpflichtiger zugelassen wird. Hier muß man den
Staat in die Pflicht nehmen.
Da auf die Rentenkassen damit wieder einmal
„politische“ Kosten zukommen, wäre eine finanzielle Beteiligung der
Einrichtungen angemessen, die von der Arbeitskraft der Kinder profitiert haben.
Eine kirchliche Bitte um Vergebung würde um so
glaubhafter, wenn die Kirchen zusammen mit den staatlichen Instanzen einen
Opferfonds finanzierten, aus dem dann die erforderlichen Psychotherapien
bezahlt werden können, die den traumatisierten Heimkindern helfen, mit ihrer
Vergangenheit fertig zu werden.
dierk schäfer
Diplom-Psychologe & Diplom-Theologe
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