Die Täter sind oft Familienväter: Jugendstaatsanwälte
bearbeiten im Jahr 250 Fälle sexueller Misshandlungen von Kindern
Von Bettina Thoenes http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/7483488
Wenn sich im Gerichtssaal die
ganze Familie nicht gegen den Täter, sondern gegen das Opfer sexueller
Misshandlungen stellt. Wenn eine 18-Jährige plötzlich nicht mehr weiß wohin,
nachdem sie den eigenen Vater wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Oder wenn ein
Verteidiger im Prozess versucht, beim Opfer Schuldgefühle zu schüren, lässt das
auch Jugendstaatsanwältin Ute Lindemann nicht kalt.
"Kein einziger Fall lässt
einen unberührt", sagt sie. "Dann brauche ich nach einem Prozess den
Kollegen im Nachbarzimmer, um das Erlebte zu verarbeiten."
Rund 250 Verfahren wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen bearbeiten die elf
Jugendstaatsanwälte der Staatsanwaltschaft Braunschweig Jahr für Jahr. Oft
liegen die Misshandlungen Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zurück.
"Das macht die Aufklärung
schwierig", sagt Ute Lindemann. Zumal die Ankläger in solchen Prozessen
zunehmend auf Konfliktverteidiger träfen, die mit allen rechtlichen Mitteln
versuchten, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern.
Älter als 35 Jahre, ein bisher
blütenreines Strafregister und voller Angst, durch eine Verurteilung seinen
gesellschaftlichen Ruf zu verlieren: So beschreibt die Staatsanwältin den klassischen
Tätertyp. Nicht mit Pädophilen haben die
Strafverfolger überwiegend zu tun, sondern mit Familienvätern, die womöglich
Beziehungsproblemen ausweichen, indem sie sich an Schwächere, Abhängige
heranmachen – etwa an die in die Pubertät kommende Stieftochter.
"Solche Täter nutzen das
Machtgefälle aus. Da muss man nicht diskutieren. Man
nimmt sich, was man will", sagt Staatsanwältin Lindemann. "Es beginnt
mit leichten Übergriffen und steigert sich bis hin zu
schlimmsten Misshandlungen."
Für die Opfer ein
oft Jahre währendes Martyrium. Sätze wie "Er kam immer, wenn meine Mutter
Nachtschicht hatte" oder "Immer dienstags,
wenn meine Mutter zum Sport ging" hören die Ermittler von Opfern sexuellen
Missbrauchs immer wieder.
Und die Familie, merkt die
nichts? Petra Bock-Hamel, ebenfalls Staatsanwältin im
Jugenddezernat, spürt bei Angehörigen oft Abwehrreaktionen. "Bei uns doch
nicht", heiße es da. "Entweder sie machen die Augen zu, oder sie
merken es nicht." Zumal die Kinder vom Täter in der Regel beeinflusst würden,
sich nicht zu offenbaren. Der Missbrauch werde zum "Geheimnis".
Froh sind die Staatsanwälte
deshalb über die Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre, die die
Strafverfolgung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen: So beginnt die
Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen erst
mit dem 18. Lebensjahr des Opfers. Bei schweren Misshandlungen (Höchststrafe 15
Jahre) beträgt die Frist 20 Jahre, in anderen Fällen (Höchststrafe
10 Jahre) läuft die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Die Folge: Immer mehr erwachsene
Frauen erstatten Anzeige – wenn sie Distanz gewonnen haben, nicht mehr im
Haushalt des Täters leben und spüren, dass die Erfahrungen aus der
Vergangenheit das Leben nach wie vor überschatten. Auf Antrag wird ihnen
kostenlos ein Anwalt zur Seite gestellt, der Opfer als Nebenklage-Vertreter
durch das Gerichtsverfahren begleitet.
Beim Vorwurf des sexuellen
Missbrauchs seien falsche Verdächtigungen verschwindend gering, so die
Erfahrung der Jugendstaatsanwälte. Niemand nehme die Unannehmlichkeiten einer
Zeugenvernehmung zu intimen Details auf sich, wenn nicht tatsächlich ein realer
Hintergrund existiere. Oft erstatteten gar nicht die Geschädigten Anzeige. Die
Vorfälle kämen vielmehr auf andere Weise ans Licht.
Mögliche Ausnahme: Wenn ein
Sorgerechtsverfahren um das Kind im Hintergrund stehe. Erfahrene Ermittler
seien aber sachkundig, einschätzen zu können, ob ein Zeuge die Wahrheit sage.
"Wir haben in den letzten
Jahren alle dazugelernt", betont Staatsanwältin
Birgit Seel und verweist unter anderem auf die
Befragungstechnik von Kindern. So werde vermieden, Fragen zu stellen, die der
Zeugin eine bestimmte Antwort suggerierten.
Bei einem aussagepsychologischen
Gutachten gelte die Null-Hypothese: "Der Gutachter hat davon auszugehen,
dass nichts geschehen ist und muss dann prüfen, inwiefern eine Aussage das
Tatgeschehen belegen kann."
Oft steht Aussage gegen Aussage. "Und
es geht immer um viel", sagt Oberstaatsanwalt
Ein geständiger Angeklagter, der
dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart, kann indes in der Regel mit einer
Strafmilderung rechnen. Doch geht es für den Angeklagten vor Gericht nicht nur
um eine Haftstrafe. Auf dem Spiel steht seine gesellschaftliche Existenz. Denn
kaum ein Verbrechen ist so geächtet wie die sexuelle Misshandlung von Kindern. "Manche
setzen deshalb alles daran, nicht verurteilt zu werden", erklärt Petra Bock-Hamel.
Gibt ein Angeklagter die Taten
zu, sei bei diesen Delikten aber auffällig, dass es über ein pauschales
Geständnis selten hinausgehe, so
Liegt ein Missbrauch lange
zurück, ist die Aufklärung oft schwierig. "Die Rechtsprechung verlangt,
dass ein Sachverhalt so konkretisiert wird, dass der Beschuldigte sich verteidigen
kann." In welchem Jahr, wo, wie oft, unter welchen Umständen? Opfer
erinnern sich an Einzelheiten oft nicht mehr. "Das macht die
Beweisaufnahme aufwändig", erläutert Birgit Seel.
"Und am Ende haben wir vielleicht vier konkrete Fälle, obwohl wir wissen,
dass es tatsächlich mindestens 40 waren."
Doch gehe es Opfern häufig gar
nicht so sehr um die Strafhöhe, weiß Petra Bock-Hamel.
"Das Wichtigste ist für sie, dass sie aus dem Gerichtssaal gehen und sagen
können: Man hat mir geglaubt."
Samstag, 27.10.2007