Lösungsvorschläge zum Tagesordnungspunkt 5.3 Entschädigung
für die Sitzung 8. am
01.-02.07.10
Sehr verehrte Frau Dr. Vollmer,
sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren
Turbulente politische Zeiten: Von
Staatsschulden bis Bundespräsidentenwahl – Probleme, die nur mit Mut und
Fantasie zu bewältigen sind. Auch die Gemeinschaft derer, die in den ersten zweieinhalb Jahrzehnten der früheren BRD ihr Leben in
unterschiedlichen Anstalten für öffentliche Erziehung verbringen musste, ist
von Problemen nicht verschont. Bei vielen dieser früheren Zöglinge steht das
Alter vor der Tür und ihre vielfach desolate Lebenssituation, die häufig
ursächlich auf die unbeschreibbaren Erfahrungen in den „Heimen“ zurückzuführen
ist, ist oft so dramatisch, dass es ihnen immer noch schwerfällt,
diese bittere Wahrheit auszusprechen. Kein Wunder erfordert die Benennung der
multiplen Probleme gleichzeitig einen Plan, wie man diese lösen kann. Und so
schauen viele sprach und mutlos zu, wie das Leben weiter wie
bisher ohne das sie Teilhabe haben, an ihnen vorbeiläuft. Dabei gibt es Wege,
dieser fatalen Situation zu entkommen. Wir, die am RTH sitzenden
Heimkinder, stellen Ihnen im Folgenden Lösungen für Entschädigungen des
Unrechts, dass diesen Menschen die Teilhabe am „normalen“ Leben verwehrte und
sie heute noch daran hindert vor:
Wir, die ehemaligen
Heimkinder Sonja Djurovic, Eleonore Fleth und unsere
Vertreter, Rolf Breitfeld und Stefan Beuerle stellen
Ihnen ihre Lösungsvorschläge für immaterielle und materielle
Entschädigungsmodelle vor.
Das, was uns von Staat und Kirchen in
den Erziehungsanstalten angetan wurde, ist nicht wieder gut zumachen.
Wer als Kind oder Jugendlicher in die
Mühlen der sogenannten „Fürsorge“ geriet, konnte sich nie wieder davon erholen.
Die meisten von uns haben ihr Leben an der untersten Stufe der sozialen Leiter
verbracht, sie kamen nie heraus aus diesem Dilemma.
Die systematischen Verletzungen unserer
Menschwürde durch Taten und Worte während unserer Heimaufenthalte, durch die
viele unserer Gefährtinnen und Gefährten körperlich und seelisch, teilweise
seit Jahrzehnten leiden. Sie bedürfen zusätzlich zu den
Menschenrechtsverletzungen, nonverbale Demütigungen, verbale Gewalt, sexueller
Missbrauch, Zwangsarbeit, Verweigerung von Schul- und Berufsausbildung sind nicht allein mit Entschuldigungen wieder gut zumachen. Sie
müssen anerkannt werden.
Die heute noch lebenden ehem. Heimkinder
erwarten Entschädigungen materieller sowie auch immaterieller Art.
Der Staat und die Kirchen haben eine
Verpflichtung den Betroffenen gegenüber. Sie alle haben das Erbe und die
Altlasten übernommen und sind heute in der Bring-Schuld.
Die Not und das Leid der Opfer, das
durch die damalige Heimerziehung entstanden ist, muss durch eine entsprechende
Unterstützung von Staat und Kirchen gemildert werden. Es muss versucht werden
die finanzielle Not der Opfer zu mildern.
Dafür muss es eine politische Lösung
geben.
Weil die rechtlichen Möglichkeiten sehr
eng begrenzt sind, dies aber nicht zulasten der Opfer gehen sollte empfehlen
wir in Anlehnung an die Ausführungen der Vorsitzenden der Grünen, Frau Renate Künast, eine Stiftung zu gründen.
Es wäre skandalös, wenn am Ende des R.T. keine finanzielle Entschädigung für die ehemaligen
Heimkinder beschlossen würde. Da viele von ihnen am Rande des Existenzminimums
leben, wie Hartz4 und Grundsicherung erwarten wir eine Entschädigung in Form
einer monatlichen Rente.
Uns geschah Unrecht in einem
Rechtsstaat.
Kriterien dafür dürfen nicht nur
vergitterte Fenster sein, sondern auch Zwangsarbeit, Prügel und entwürdigende
Behandlung. Durch die ständigen Demütigungen wurden menschliche Wracks aus den
ehemaligen Anstaltskindern gemacht. Die meisten von ihnen sind krank durch das
in den Heimen erlittene Unrecht.
Wenn die Psyche krank ist, erkrankt
auch der Körper.
Vorschläge zur Lösung:
1. Ausgleichszahlungen auf individuellen
Antrag hin flankierende Maßnahmen, wie z. B. der Übernahme von Kosten für
Trauma Therapien und da wo möglich, Rehabilitation.
2. Rücknahme von fragwürdigen Vormundschaftsgerichtsentscheidungen.
3. Wir erwarten von Staat und Kirchen,
dass sie uns um eine Entschuldigung bitten.
4. Anerkennung – Rehabilitierung – Entschädigungen.
5. Gründung einer Stiftung in der ein
Beirat der Opfer ein Veto-Recht hat.
6. Das heißt eine Opferrente von monatlich
300,00 €(dreihundert) die auf keinerlei andere soziale Leistungen anzurechnen
und unpfändbar ist. Wahlweise kann auch einer
Einmalzahlung erfolgen.
7. Eine Entschädigung nach dem Modell
einer „Haftentschädigung“ wäre nicht grundsätzlich abzulehnen, jedoch würden
dabei manche, die nicht so lange in Heimen waren aber sehr Schlimmes erlebten,
benachteiligt werden.
(25,- Euro Tagessatz).
8. Jedem ehemaligen Heimkind muss auf
Antrag vom den zuständigen Stellen, wie: Jugendamt,
Landesjugendamt und Vormundschaftsgericht die Rehabilitation schriftlich bestätigt
werden!
9. Wir erwarten für schwer Traumatisierte,
in allen Bundesländern Stützpunkte die mit qualifizierten Personen besetzt
werden um aufsuchende Beratung bei ehem. Heimkindern zu ermöglichen, wenn
dieses gewünscht wird. Die Kosten müssen von Staat und Kirchen übernommen
werden, eventuell aber auch per Beschluss des Bundestages von den gesetzlichen
Krankenkassen die ja normalerweise diese Art Therapien nicht bezahlen.
10. Da nicht die Heimkinder die Akten
vernichtet haben oder sie zurückhalten, sollte es eine Umkehr der Beweislast
geben
Sollten Sie, sehr verehrte Damen, sehr
geehrte Herren, unserem Antrag nicht anschließen können, bitten wir Sie sich
gemeinsam mit uns dafür einzusetzen, dass der Ihnen vorliegende Antrag in
seinem Wortlaut in der Schlussempfehlung für die politischen Vertreter im
Petitionsausschuss angeführt wird.
Berlin, den 01.07.10
Sonja Djurovic
Eleonore Fleth
Rolf Breitfeld
Stefan Beuerle