EMaK
Erwachsene Misshandelt als Kinder
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13. Juli
2011
Sehr geehrte Damen und Herren
Abgeordnete und Mitglieder des Deutschen Bundestages,
wir haben
Ihre Reden im Bundestag 120. Sitzung vom 7.7.2011 im Internet angesehen und
mussten mit Erstaunen feststellen, wie wenig informiert Sie teilweise sind über
die Fakten der Heimkinderzeit, vor allem aber über die tatsächlichen
Misshandlungen und deren Folgeschäden.
Deshalb erlauben wir uns, als Team
EMaK der Organisation Erwachsene Misshandelt als Kinder, einen
Kommentar zu einzelnen Punkten aus der Sicht der Opfer vorzulegen in der
Reihenfolge der Redner.
Sehr geehrter Herr Geis,
Sie sagen:
„Die Kinder und Jugendlichen
wurden dort eingewiesen, weil häufig die Eltern – oft war es nur die Mutter,
weil der Vater gar nicht mehr in der Familie lebte – nicht mehr in der Lage
waren, die Kinder richtig zu erziehen. Diese Kinder galten oft als ‚schwer
erziehbar‘."
Es gibt keine „schwer
erziehbaren“ Kinder und schon gar keine schwer erziehbaren Babys. Es gibt nur
unfähige Erwachsene. Kinder haben von Anfang an nur Bedürfnisse (verwechseln
Sie diese bitte nicht mit „Wünschen“), und es ist die Aufgabe der Eltern, diese
alters- und entwicklungsgerecht zu erfüllen. Die Kinder wurden entweder
vernachlässigt, misshandelt oder anderweitig traumatisiert. Die Kinder
reagierten darauf, indem sie ihren Schmerz ausagierten. Wir von EMaK weisen auf
die wissenschaftlich belegte Erkenntnis hin, dass ein Kind das Elternhaus
widerspiegelt. Gewalt und Ungehorsam werden durch die Unfähigkeit der Eltern /
Erwachsenen anerzogen. Kein Kind wird gewalttätig oder ungehorsam geboren.
Es gab zahllose Gründe, warum
Säuglinge, Kinder und Jugendliche in die Heime kamen. Wenn Sie heute noch der
Meinung sind, dass sich die Kinder „schlecht verhalten“ hätten, stellt sich uns
unweigerlich die Frage, ob Sie damit den Kindern eine prozentuale Schuld daran
zuteilen?
Manche Eltern gaben ihre Kinder
freiwillig ins Heim. Sie waren überfordert aufgrund der Nachkriegssituation und
eigenem Trauma. Kinder wurden in jedem Fall unschuldig und willkürlich einer
oftmals äußeren, aber immer auch emotionalen
Verwahrlosung ausgesetzt.
Aber auch Jugendämter nahmen
Müttern ihre Kinder weg, einzig und allein aufgrund der Tatsache, dass diese Frauen
ledig waren, und sie steckten diese unehelich geborenen Babys in Heime. Junge
Mütter, die ihre Kinder in Heimen zur Welt brachten, durften ihre Babys
ebenfalls nicht behalten, sondern mussten sie zwangsweise zur Adoption
freigeben. Es ist müßig, auf den traumatisierenden
Schmerz sowohl bei der Mutter als auch beim Kind hinzuweisen. Auch dazu können
wir Fallbeispiele liefern.
Andere Kinder versuchten, sich vor den eigenen Eltern zu schützen, um z. B.
sexuellem Missbrauch oder schwerer körperlicher Gewalt zu entfliehen. Sie
glaubten, im Heim ginge es ihnen besser, doch dies war ein Irrtum. Nirgendwo
wurden sie geschützt.
Kinder wurden damals per
Gerichtsurteil in Heime verbannt, weil nicht die Kinder, sondern ihre
gleichgültigen Eltern versagten. So wurden die wahren Misshandler, die die
Ursache für das Fehlverhalten der Kinder waren, geschützt und nicht die Kinder,
deren Leben sich im Heim noch einmal verschlechterte. (EMaK liegen Berichte von
Betroffenen vor.) Es reichte auch beispielsweise schon aus, dass ein
Mädchen im Petticoat unter dem Kleid auf die Straße ging, sog. „Negermusik“
hörte oder einen Jungen küsste, um dafür als moralisch Gefallene ins
Erziehungsheim eingewiesen zu werden, und dies ist lediglich ein Beispiel von
vielen anderen vorgeschobenen Begründungen, mit denen ungewollte, von ihren
Eltern oder Erziehungsberechtigten misshandelte Kinder in Heime abgeschoben
wurden. „Wenn du nicht gehorchst, kommst du ins Heim!“ war
keine unbekannte Drohung zu jener Zeit.
Die Einzelschicksale sind ebenso
vielfältig wie unfassbar. Es lohnt sich, die Berichte von Betroffenen zu lesen,
um das Ausmaß von Gewalt angemessen zu verstehen. (Siehe
auch den Zwischenbericht RT Heimerziehung S.25)
Als weiteren Punkt erwähnen Sie:
„Im Laufe der Untersuchungen wurde festgestellt, dass in den Heimen
sicherlich fürsorglich erzogen wurde; (…)“
Warum, sehr geehrter Herr Geis, erwähnen Sie das überhaupt? Wen wollen Sie
schützen?
Es kann sein, dass es auch gute Erfahrungen gab, doch
wir möchten Sie daran erinnern, dass es nicht die ehemaligen Heimkinder mit den
guten Erfahrungen waren, die die Petition eingereicht haben, sondern die, die
misshandelt wurden.
Sie sagen: „Wir müssen ja von
dem ausgehen, was sich damals abgespielt hat“.
Was hat sich denn abgespielt?
Erlauben Sie uns es zu sagen:
Hierarchiedenken, Willkür, Verachtung von Kindern. Kinder wurden wie Leibeigene
und als billige Arbeiter gesehen – mit anderen Worten: sie waren wertlos.
Es war die Nachkriegszeit, die
Wirtschaft war im Aufschwung und brauchte billige Arbeiter. Die Heime brauchten
Handlanger, die durch die gerichtlichen Einweisungen geliefert wurden.
Verschließen Sie bitte nicht die Augen vor dieser Manipulation, die auch das
weitere Berufsleben der Betroffenen eklatant prägte. Es gab sogar Heime die Jugendliche
unter Druck setzten Lehrverträge zu unterschreiben. So verlängerten die Heime
die Aufenthalte ihrer „Zöglinge“ und behielten somit ihre billigen
Arbeitskräfte.
Persönliche Begabungen und Berufswünsche wurden weder anerkannt noch
gefördert; im Gegenteil, es gab, wenn überhaupt,
nur die zwangsweise „Wahl“ beispielsweise zwischen Schneiderin oder
Küchenhilfe. Die oftmals gerne wiederholten Beispiele, in denen das eine oder
andere Heimkind das Glück hatte, durch vermögende Personen außerhalb finanziell
unterstützt zu werden, so dass z.B. ein Studium
möglich wurde, sind Ausnahmen und zahlenmäßig so verschwindend gering, dass sie
keinesfalls maßgeblich sind. (1% der ehemaligen Heimkinder haben studiert.)
Das hat mit der in unserer Demokratie gewährleisteten freien Berufswahl nichts
zu tun (GG Artikel 12). Was den ehemaligen Heimkindern
folglich zum Großteil blieb, waren schlecht bezahlte und gesellschaftlich
auch noch gering angesehene Berufe und fehlende Rentenjahre. Diese Menschen
stehen heute kurz vor der Rente oder beziehen eine geringe Rente. Da ihnen die
Zwangsarbeit der Anfangsjahre im Heim und in den Betrieben, in die sie
ausgeliehen wurden oder für die sie im Heim arbeiteten, nicht bezahlt wurde und
somit von den jeweiligen Firmen und Heimen keine Rentenversicherungsbeiträge
abgeführt wurden, fehlen in diesen ohnehin kleinen Renten heute auch noch
wertvolle Anrechnungszeiten und Beiträge.
Sie sagen: „Es gab aber auch
Verhaltensweisen, die wir heute zwar scharf missbilligen, die aber nach damaliger
Praxis nicht als Unrecht angesehen wurden.“
Diese Verhaltensweisen hätten
schon damals missbilligt werden müssen. Es gab zwar ein Gesetz, das Kontrolle
vorschrieb, aber keine staatliche Aufsicht fühlte sich für das Wohl dieser
Kinder zuständig. Im Gegenteil: Diese Kinder galten schlechthin als „Unterschichtskinder“, was nicht stimmte. Deswegen macht man
heute noch einen Unterschied zwischen sexuell misshandelten Internatsschülern
und misshandelten Heimkindern. Heimkinder aber kamen nie in den Genuss des Artikel 1 des Grundgesetzes.
Sie sagen: „Aber es entstand
aufgrund der damaligen Praxis so etwas wie ein rechtsfreier Raum.“
Wir sagen: In einer Demokratie
gibt es keinen rechtsfreien Raum. Es gab ein Grundgesetz, Menschenrechte und
die Heimaufsicht. Aber es gab Autoritäten, die die Gesetze sehr wohl
kannten, diese ignorierten und deshalb an den Heimkindern ungestraft
Hierarchiedenken, Verachtung und blanke Willkür ausleben konnten.
Für die ehemaligen Heimkinder
ist der sog. rechtsfreie Raum ein Déjà-vu
- damals rechtlos und heute wieder, obwohl sie ihre Berichte über die
erlittenen Misshandlungen bis hin zum Bundestag gebracht haben.
Nun wird noch einmal innerhalb unserer Demokratie ein „rechtsfreier Raum“
geschaffen, und diesmal von der Regierung selbst, wenn der Antrag der LINKEN
auf ein Entschädigungsgesetz nicht noch einmal auf den Tisch kommt. Das kann
für die Betroffenen nur heißen, dass, obwohl eindeutig Gewalttaten vorliegen,
die Parteien sich Jahrzehnte später weigern, die begangenen Menschenrechtsverletzungen
anzuerkennen.
Sehr geehrter Herr Geis, wir appellieren an Sie und Ihre Partei, das Unrecht
und die Menschenrechtsverletzung mit einer Entschädigungszahlung anzuerkennen.
Schon im Abschlussbericht des RTH ist unter
"immaterielle Anerkennung" (S.34) die Forderung der
Heimkindervertreter nach einer offiziellen Entschuldigung dokumentiert.
„Man darf deshalb nicht alle
Maßnahmen, die dort getroffen worden sind, vom damaligen Standpunkt her als
Unrecht bezeichnen, wenngleich wir sie heute scharf missbilligen und heute
scharf als Unrecht bezeichnen würden.“
So wie Unwissenheit vor Strafe
nicht schützt, kann auch weit verbreitete, gesellschaftlich sanktionierte und
allgemein praktizierte Schwarze Pädagogik niemals eine Entschuldigung oder gar
schönfärbende Rechtfertigung sein für Gewalt an wehrlosen Babys, Kindern und
Jugendlichen. Im Übrigen war dieser rigide
Erziehungsstil der Nachkriegszeit für Kinder außerhalb der Heime nicht weniger
schädlich, nur weil er innerhalb der Familie angewendet wurde. Es ist zudem
eine Illusion zu glauben, gewaltsame Erziehung sei mittlerweile Geschichte,
auch wenn die Zustände damals deutlich schlechter waren als heute. Gleich
welche Zeit wir betrachten, ob damals oder heute - Schwarze Pädagogik und
Gewalt führen unweigerlich zu Trauma. Und genau das ist der Grund warum die
ehemaligen Heimkinder ihre Petition eingereicht haben - weil sie noch immer
unter den Folgeschäden dieses Traumas leiden. Wie aktuelle wissenschaftliche
Studien belegen, gibt es für Trauma keine Zeit, die die psychischen Wunden
heilen könnte. Vielmehr bleibt es - unbehandelt - ein Leben lang
bestehen und wirkt sich einschneidend auf das gesamte
körperlich-psychische System und somit auf die Biografie des Menschen aus.
Hierzu können wir wissenschaftliche Beweise liefern.
Ihr Hinweis, es sei auch
schon Verjährung eingetreten, eignet sich für die heute Verantwortlichen
gut, um sich dahinter zu verstecken und aus der Verantwortung zu ziehen. Frau Laurischk,
„Man hätte sich schwergetan, solche individuellen Entschädigungsmaßnahmen
durchzuführen.“
Klagen oder Anzeigen wären
damals, innerhalb der Verjährungsfrist, nicht möglich gewesen. Heimkinder
wurden auch nach ihrer Heimzeit missachtet. Es war sinnlos sich zu wehren, denn
die Trägerorganisationen der Heime wurden geschützt. Die von der Gesellschaft stigmatisierten Opfer zogen auch Jahre später immer noch
den Kürzeren.
„Allerdings meine ich auch, dass
wir uns noch ein wenig Gedanken darüber machen müssen, ob nicht auch – wie beim
sexuellen Missbrauch – eine Art Schmerzensgeld möglich sein muss.“
Ist Ihnen bewusst, dass die
Mehrheit der misshandelten Heimkinder ebenfalls – und häufig auch schon in der
Zeit vor dem Heimaufenthalt – sexuelle Gewalt erdulden musste?
Der RT sexueller Missbrauch hat ein Budget von 30
Millionen Euro für die Aufarbeitung, der RTH hatte hingegen nur ein Budget von
400 000 €. Davon musste alles finanziert werden, auch
Expertisen etc. Das, so meinen wir, ist eine weitere Ungerechtigkeit den
ehemaligen Heimkindern gegenüber in Bezug auf die
Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre.
Wer die Situation der Heimkinder
im Detail kennt – und das sind zu allererst die
Betroffenen selbst – weiß, dass der RTH die „heißen Eisen“ gar nicht angefasst
hat. Die Heimopfer hätten noch so viel mehr zu berichten gehabt, was der RTH
aber nicht beachtete, aber fundamentale sozialpolitische, moralisch-ethische
Folgen hat.
So wurden jene Fälle nicht ausreichend diskutiert, in denen Kinder mit Psycho
Deshalb und mit allem Nachdruck
weisen wir erneut darauf hin, dass es die massiven
Langzeit-Folgeschäden all dieser Misshandlungen sind, die die Petition der
Heimkinder überhaupt ausgelöst und nötig gemacht haben.
Heute erleben viele der ehemaligen Heimkinder (sowie alle, die als Kinder
schwer misshandelt wurden,) wiederkehrende
Angstzustände, leiden an schweren Depressionen, Phobien, Zwängen oder
an schweren Beziehungsstörungen; sie kämpfen mit sog. Flashbacks und anderen Symptomen der posttraumatischen
Belastungsstörung, die sich bis zu Persönlichkeitsveränderungen ausweiten
können.
Es ist höchste Zeit, diese Folgeschäden zur Kenntnis zu nehmen, die ein
unbelastetes Leben oder einen Neuanfang (hier sei der so oft gehörte
„Rat-Schlag“ erwähnt: „Was geschehen ist, ist geschehen; lass es endlich in der
Vergangenheit ruhen und blick nach vorn!“) unmöglich machen. Trauma ruht nicht in der Vergangenheit, es
steuert die Gegenwart.
Der RTH hat keinen Vorschlag zum Thema Analyse der Folgeschäden gemacht. Es
fehlt auch ein Konzept dafür, diese Folgeschäden durch psychologische Gutachten
beweisbar zu machen, um die Auszahlungen aus dem
120-Millionen-Fond gerecht verteilen zu können und die nötigen selbstgewählten
Traumatherapien einzuleiten.
Noch immer verweigern
Sozialgerichte eine Frühverrentung von Heimopfern, die - aufgrund der
Folgeschäden - nicht in der Lage waren, für eine ausreichende finanzielle
Alterssicherung zu sorgen, und obwohl psychologische Gutachten vorliegen.
So bleibt für viele nur Hartz-IV und die
Grundsicherung - mit dem damit verbundenen Vorwurf von „Faulheit“ und
gesellschaftlichem Stigma.
In diesem einen Punkt haben Sie
Recht - das Stigma der Heimkinder - es lebt noch heute.
Sehr geehrter Herr Winkler,
es war
enttäuschend, Ihre Rede anzuhören, da diese nur eine Schadensbegrenzung
anstrebte. Es ist bedauerlich, dass Sie nicht auf der Seite der Opfer sind und
doch beim RTH und im Bundestag eine Stimme haben. Gerade Sie sollten das große
Unrecht an den ehem. Heimkindern erkannt haben. Wie kann es ein, dass für die
ehemaligen Heimkinder kein Geld für eine finanzielle Entschädigung vorhanden
ist? Sie haben in den 50er und 60 Jahren, bis in die
70er hinein, in den Heimen ihren Teil zum Wirtschaftswunder beigetragen. Die
Trägerinstitutionen, Staat und Länder haben von der Arbeit der Jugendlichen und
Kinder profitiert. Kinder- und Sklavenarbeit waren aber auch damals verboten.
Wie Ihnen sehr wohl bekannt ist,
wurde von Anfang an für die ehem. Heimkinder Schadensminderung betrieben. Bis
zuletzt wurde den Betroffenen am RTH die kleinliche Summe von 120 Millionen
Euro verschwiegen, bis man ihnen schließlich, als sie den RTH platzen lassen
wollten, diesen Brocken regelrecht vor die Füße warf nach dem Motto: „nehmt es
jetzt - oder lasst es ganz bleiben“. Nun, Herr Winkler, greifen Sie Abgeordnete
der LINKS-Fraktion an, nur weil sich diese für
Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder einsetzen.
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
Sie haben Recht, das Geld darf
nicht von den Ausgaben für die heutigen Kinder genommen werden, und man darf
die einzelnen Kindergruppen auch nicht gegeneinander ausspielen. Das Geld muss
von jenen kommen, die an dem Unrecht und der Menschenrechtsverletzung der
Heimkinder beteiligt waren. Heimkinder wurden ausgebeutet zur Zeit des
Wirtschaftswunders, und nun ist es an der Zeit, für Gerechtigkeit und
finanzielle Entschädigung zu sorgen.
Heimopfer müssen nach bestimmten
Kriterien entschädigt werden. Es darf nicht geschehen, dass sich die ehemaligen
Heimkinder mit einem 120-Millionen-Euro-Fond begnügen müssen, von dem auch noch
20% für Verwaltungskosten etc. abgehen werden.
Es ist bedauerlich, wenn es den Staat schmerzt, die Opfer angesichts der
gravierenden Auswirkungen der Heimmisshandlungen zu entschädigen.
Sehr geehrte Frau Laurischk,
der Kampf für die
ehemaligen Heimkinder ging nach der Heimentlassung weiter. Viele sind
gescheitert, weil man ihnen nichts mit auf den Weg gab. Diese jungen Menschen
versuchten erst einmal ihr großes Bedürfnis nach Liebe und Anerkennung zu
stillen. Sie kamen aus einer geschlossen Anstalt,
hatten während ihrer Pubertät keine Aufklärung und keine finanzielle
Unterstützung erhalten, obwohl sie in den Anstalten arbeiten mussten.
Sie wurden einfach losgelassen, und es wurde von ihnen verlangt, sich als
lebenstüchtige Menschen zu beweisen. Aber das Brandzeichen „Heimkind“ zeichnete
ihren Lebensweg vor bis heute.
Der RTH hat nichts zur „Ent-Stigmatisierung“ beigetragen.
Er und seine akrobatischen politischen Windungen waren
eine Farce. Und doch erwarten die Heimopfer, dass sie nicht noch einmal ein
hierarchisches Ergebnis schlucken müssen.
Wir alle wissen, dass es der Bundesregierung unangenehm ist, die Vergehen der
Vergangenheit serviert zu bekommen. Aber die Hilflosigkeit, die zerstörten
Biografien und die Erlebnisse der Vergangenheit plagen die Betroffenen seit
Jahrzehnten, und sie können all dies, ob sie wollen oder nicht, nicht
vergessen.
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
wir
stimmen Ihnen zu: „So viel zu der Familien- und Entschädigungspolitik dieser
Regierung. Darin kann kaum eine Anerkennung des Leidens oder auch nur
ansatzweise eine Schadenswiedergutmachung gesehen werden.“
Gäbe es keine Folgeschäden, wäre das Thema Wiedergutmachung und Entschädigungszahlung
heute gar nicht mehr akut. Es muss ein Gesetz geschaffen werden, damit nicht
noch einmal Willkür und Missachtung der Grundrechte erneutes Unrecht
produzieren, da es aus Erfahrung zu befürchten ist, dass viele Anträge ohne
weitere Erklärung abgelehnt werden. Vielen Dank Ihnen, Frau Dittrich und Ihrer
Partei für Ihr Engagement.
Sehr geehrter Herr Kolbe,
Bei allem Engagement für die
DDR-Heimkinder - dürfen wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:
Wir gehen davon aus, dass Sie
den Abschlussbericht des RTH kennen. Dann wissen Sie auch, dass es keine
offiziellen Beschwerdestellen für die westdeutschen Heimkinder gab. Sie haben
sicher auch gelesen, dass selbst das Postgeheimnis von
den Heimleitern gebrochen wurde, damit die schriftlichen Beschwerden der
Zöglinge ihr Ziel nicht erreichten. Die isolierten Heimkinder hatten keine
Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Aber es gab auch Heimkinder, die
ausrissen, um den Jugendämtern von den katastro
Vormünder und Jugendämter interessierten sich nicht für die Beschwerden und
Klagen der Heimkinder. Heimkinder hatten keine Rechtsanwälte an ihrer Seite.
Sie wurden sogar massiv bestraft, wenn sie gegen die rigide Heimordnung
aufbegehrten. Selbst die Bevölkerung war im Einklang mit dieser
menschenverachtenden Erziehung. Einweisungsbescheide in die Heime waren auch
damals schon nicht rechtens.
Selbstverständlich muss das Unrecht an den ehemaligen
Heimkindern aus der ehemaligen DDR auch aufgearbeitet werden.
Auch aus diesem Regime kamen Heimopfer. Wie im Westen waren die Kinder auch im
Osten hilflos und konnten weder die Politik steuern noch ihre Rechte selbst
vertreten.
Wenn Sie, sehr geehrte Damen und
Herren Abgeordnete, Erinnerungen von Opfern benötigen, so stehen wir Ihnen
gerne jederzeit zur Verfügung. Wir können Ihnen auch international anerkannte
psychoneurowissenschaftliche Berichte zum Thema langfristige Folgeschäden
vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
EMaK Team
Sieglinde W. Alexander – Gründerin:
Adresses wie oben
E-mail: admin@emak.org
und Therapeutin für Psychotherapie (
http://www.traumatherapie-sabine-becker.de/ueber_mich.html
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Sonja Djurovic – PR für
Heimopfer
Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung
Feb. 2009 – Dez. 2010
61194 Niddatal
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