Ein guter Vater mit fester Hand

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Jugendschützer sind empört: Portugals Gerichtshof heißt leichte körperliche Züchtigungen von Minderjährigen gut. Besser eine feste Hand als erzieherisch nachlässig.

Dona Eugénia war gefürchtet. "Sie hat mir die Füße festgebunden", erinnert sich Tiago, ein heute 17-jähriger, schwer geistig behinderter Junge, der seit 14 Jahren in einem Heim bei Lissabon lebt. Maria Eugénia hat dort von 1990 bis 2000 als Betreuerin gearbeitet, ist aber manchmal mit ihren Schutzbefohlenen nicht fertig geworden. Dann griff sie zur Gewalt. So hat sie Tiago an Händen und Füßen ans Bett gefesselt, ihn für eine Stunde in die dunkle Speisekammer eingesperrt und manchmal auch geohrfeigt. Mit diesen Erziehungsmethoden hat sich jetzt Portugals oberster Gerichtshof befasst. Die Betreuerin war von einer niederen Instanz zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, wogegen sie Berufung einlegte. Zwar fand auch das oberste Gericht, Eugénia G. habe "aus Bosheit und Egoismus" gehandelt, setzte die Haftstrafe aber zur Bewährung aus, da sich die Angeklagte zuvor noch nie etwas zuschulden kommen ließ und auch nicht mehr in der Behindertenbetreuung arbeitet. Der Gerichtshof hatte aber auch über die Berufung der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, die das vorinstanzliche Urteil für zu gering hielt, weil Eugénia G. nicht nur Tiago misshandelt habe, sondern auch andere Heimbewohner. Doch das Gericht sah weder in den Klapsen auf den Hintern für ein Mädchen, das nicht zur Schule wollte, noch in der Ohrfeige für einen Jungen Fälle von Kindesmisshandlung. Das Verhalten der Betreuerin sei das eines guten Familienvaters, schrieb das Gericht und brachte mit der Urteilsbegründung Portugals pädagogische Gemeinde gegen sich auf: Hätte sie nicht mit fester Hand eingegriffen, wäre das "erzieherische Nachlässigkeit" gewesen. "Die Theorien, die einen völligen Verzicht auf diese Art von moderaten Bestrafungen vertreten", solle man beiseite lassen. Eine Schande für das Land, sagt der Kinderpsychiater Pedro Monteiro zu dem Urteil. Humberto Santos, Präsident des Behindertenverbandes, erwägt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Schließlich hat Portugal 1990 die Kinderrechtskonvention unterzeichnet, die körperliche Strafen ächtet. Der 17-jährige Tiago aber ist glücklich - er ist gerade zum ersten Mal verliebt.
MARTIN DAHMS, MADRID