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Jugendschützer sind empört: Portugals Gerichtshof heißt
leichte körperliche Züchtigungen von Minderjährigen gut. Besser eine feste Hand als erzieherisch nachlässig. |
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Dona Eugénia war gefürchtet. "Sie hat mir die Füße
festgebunden", erinnert sich Tiago, ein heute
17-jähriger, schwer geistig behinderter Junge, der seit 14 Jahren in einem
Heim bei Lissabon lebt. Maria Eugénia hat dort von
1990 bis 2000 als Betreuerin gearbeitet, ist aber manchmal mit ihren
Schutzbefohlenen nicht fertig geworden. Dann griff sie zur Gewalt. So hat sie
Tiago an Händen und Füßen ans Bett gefesselt, ihn
für eine Stunde in die dunkle Speisekammer eingesperrt und manchmal auch
geohrfeigt. Mit diesen Erziehungsmethoden hat sich jetzt Portugals oberster Gerichtshof befasst. Die Betreuerin war von einer
niederen Instanz zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, wogegen sie Berufung
einlegte. Zwar fand auch das oberste Gericht, Eugénia
G. habe "aus Bosheit und Egoismus" gehandelt, setzte die Haftstrafe
aber zur Bewährung aus, da sich die Angeklagte zuvor noch nie etwas
zuschulden kommen ließ und auch nicht mehr in der Behindertenbetreuung
arbeitet. Der Gerichtshof hatte aber auch über die Berufung der Staatsanwaltschaft
zu entscheiden, die das vorinstanzliche Urteil für
zu gering hielt, weil Eugénia G. nicht nur Tiago misshandelt habe, sondern auch andere Heimbewohner.
Doch das Gericht sah weder in den Klapsen auf den Hintern für ein Mädchen,
das nicht zur Schule wollte, noch in der Ohrfeige für einen Jungen Fälle von
Kindesmisshandlung. Das Verhalten der Betreuerin sei das eines guten
Familienvaters, schrieb das Gericht und brachte mit der Urteilsbegründung
Portugals pädagogische Gemeinde gegen sich auf: Hätte sie nicht mit fester
Hand eingegriffen, wäre das "erzieherische
Nachlässigkeit" gewesen. "Die Theorien, die einen völligen Verzicht
auf diese Art von moderaten Bestrafungen vertreten", solle man beiseite
lassen. Eine Schande für das Land, sagt der Kinderpsychiater Pedro Monteiro zu dem Urteil. Humberto Santos, Präsident des
Behindertenverbandes, erwägt, vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu gehen. Schließlich hat Portugal 1990 die
Kinderrechtskonvention unterzeichnet, die körperliche Strafen ächtet. Der 17-jährige Tiago
aber ist glücklich - er ist gerade zum ersten Mal verliebt. |